01.06.2015 – 14:17
PI Leer/Emden (ots) – Westoverledingen/Folmhusen – Falsche Polizeibeamte fordern Bargeld
Westoverledingen/Folmhusen – Bereits am 20.05.2015, gegen 07:00 Uhr, wurde ein 26-jähriger Mann aus Westoverledingen im Bereich einer Tankstelle an der Leerer Straße (B70) in Westoverledingen/Folmhusen durch zwei bislang unbekannte Männer angesprochen. Beide gaben sich gegenüber dem 26-jährigen als Polizeibeamte aus und traten in ziviler Kleidung auf. Nach einem kurzen Gespräch forderten die beiden Männer den 26-jährigen auf, aufgrund eines Verkehrsverstoßes 30 Euro in bar zu bezahlen. Dieser Aufforderung kam der Mann nach, meldete sich jedoch im Anschluss bei der Polizeiinspektion Leer/Emden, um die Richtigkeit der Handlung zu überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei den beiden Personen um keine Polizeibeamten gehandelt hat. Die Polizeiinspektion Leer/Emden weist darauf hin, dass sich Polizeibeamtinnen und -beamte, sofern sie in ziviler Kleidung auftreten, grundsätzlich mit einem Dienstausweis ausweisen. Zudem empfiehlt die Polizei, sich von Personen, die sich Ihnen gegenüber als Polizeibeamtinnen oder -beamte zu erkennen geben, einen entsprechenden Ausweis zeigen zu lassen.
Sofern berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit bestehen, sollten Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle über die Amtsleitung oder den Notruf verständigen, sodass entsprechenden Hinweisen umgehend nachgegangen werden kann. Im vorliegenden Sachverhalt bittet die Polizeiinspektion Leer/Emden zudem um Mithilfe aus der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu den beiden Personen geben bzw. wer hat das Geschehen beobachtet? Die Täter wurden wie folgt beschrieben:
Täter 1:
-ca. 45 - 50 Jahre alt,
-ca. 190 cm groß,
- schlank,
- graue, kurze Haare,
- blaue Jeans und rot-weiß kariertes Kurzarmhemd tragend
Täter 2:
- ca. 30 - 35 Jahre alt,
- ca. 180 cm groß,
- schmächtig,
- kurze, dunkelblonde Haare,
- blaue Jeans und grauen Kapuzenpullover tragend
Die Täter entfernten sich nach dem Vorfall in einem schwarzen VW Passat mit Leeraner Kennzeichen.
Durch die Polizeiinspektion Leer/Emden wurde umgehend Strafverfahren wegen Amtsanmaßung gem. § 132 StGB und Betrug gem. § 263 StGB sowie entsprechende Ermittlungen eingeleitet.
Tätern, die sich gemäß § 132 StGB strafbar machen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aufgrund dieses vorliegenden, aktuellen Anlasses weist die Polizeiinspektion Leer/Emden zusätzlich daraufhin, dass die Polizei Niedersachsen Verwarngelder vor Ort ausschließlich bargeldlos und unter strengen Maßgaben des Datenschutzes erhebt. Über die bargeldlose Zahlung eines Verwarngeldes wird dem betroffenen Bürger bzw. der betroffenen Bürgerin zudem eine Quittung ausgestellt bzw. ausgehändigt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Leer/Emden
Pressestelle
Lars Zengler
Telefon: 0491/97690-111
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de
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