Nach Bedrohung mit Schreckschusswaffe – Zwei Beschuldigte ermittelt
WALDASCHAFF, LKR. ASCHAFFENBURG. Am späten Sonntagabend führte ein Schuss aus einer Schreckschusspistole in einem Mehrfamilienhaus zu einem größeren Polizeieinsatz. Verletzt wurde bei den Geschehnissen niemand. Bei der vorläufigen Festnahme eines 24-Jährigen leistete dieser Widerstand gegen die Polizeibeamten. Die Polizeiinspektion Aschaffenburg ermittelt jetzt gegen zwei Beschuldigte gleich wegen mehrerer Straftatbestände.
Gegen Mitternacht hatten zwei Männer eine 25-Jährige und einen 36-Jährigen mit einer Schusswaffe im Hausgang eines Mehrfamilienhaues in der Aschaffenburger Straße bedroht. Die Frau und ihr ehemaliger Lebensgefährte hielten sich in ihrer Wohnung auf. Dies missfiel offenbar ihrem 25-jährigen Nachbarn. Zusammen mit seinem 24-jährigen Bekannten suchte er deshalb die Wohnung der Frau auf. Vor der Türe luden sie eine Schusswaffe durch und drohten zu schießen. Anschließend fiel ein Schuss und das Duo verließ das Haus. Hierbei wurde niemand verletzt. Unterdessen trafen mehrere Streifenbesatzungen der Polizei ein. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte kurz darauf im Hof des genannten Anwesens der 25-jährige Bewohner angetroffen werden. Sein jüngerer Begleiter wurde anschließend in der Wohnung seiner Eltern ausfindig gemacht. Da er bei seiner Mitnahme Widerstand leistete, wurde er in Polizeigewahrsam genommen. Bei der Widerstandshandlung wurde niemand verletzt.
Ersten Ermittlungen zur Folge schoss der 24-Jährige mit der Schreckschusswaffe. Die Waffe konnte im Anschluss aufgefunden und sichergestellt werden. Hierbei beging er Verstöße gegen das Waffengesetz. Auch muss er sich wegen Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Sein 25-jähriger Freund beleidigte fortwährend den ehemaligen Lebensgefährten seiner Nachbarin und einen Polizeibeamten, weshalb gegen ihn nicht nur wegen Bedrohung, sondern auch wegen Beleidigung ermittelt wird. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens wurde auch er in Gewahrsam genommen. Weil er zudem im Besitz von einem verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel war und er über den rechtmäßigen Besitz keinen Nachweis erbringen konnte, wird gegen ihn auch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.