28.05.2015 – 14:25
Viernheim (ots) – Der Fall klingt fast unglaublich. Ein 55 Jahre alter Autofahrer wurde am Mittwochnachmittag (27.5.2015) bei der Fahrt zu einer Verkehrspsychologin auf der A 659 bei Viernheim von Zivilfahnder der Polizei gestoppt. Dort sollte seine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) besprochen werden. Eine Fahrerlaubnis konnte er nämlich nicht vorweisen. Dafür aber ein Schreiben der Führerscheinstelle des Landratsamtes Heppenheim, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass man ihm die Fahrerlaubnis entzogen hat. Jetzt wird er sich nicht nur in einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern zusätzlich auch mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen haben. Grund der Kontrolle war, dass er in der 100er-Zone mit 143 km/h unterwegs war. Ob seine Ehefrau nicht hätte fahren können, ist nicht bekannt. Als verantwortliche Halterin und Beifahrerin wurde gegen sie ebenfalls Strafanzeige erstattet.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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