24.04.2015 – 12:00
Osnabrück (ots) – Kräfte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Osnabrück kontrollierten gemeinsam mit weiteren Behörden, wie dem Polizeipräsidium Münster, der niederländischen Polizei und Vertretern der norwegischen und polnischen Polizei am 23. April 2015 zahlreiche Verkehrsteilnehmer. Die länderübergreifende Schwerpunktkontrolle fand auf der Rastanlage Grönegau Süd auf der A 30 bei Melle statt.
Gemeinsam mit dem Hauptzollamt Osnabrück, dem Bundesamt für Güterverkehr und dem Gewerbeaufsichtsamt standen für diese Kontrollaktionen verschiedene Schwerpunkte im Fokus: Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (bspw. Betäubungs-, Eigentums- und Schleusungskriminalität); die Überprüfung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs (Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten, Tachomanipulation, Ladungssicherung, etc.) sowie Verstöße gegen das Abfallrecht.
Während der ca. sechsstündigen Kontrollzeit waren bis zu 100 Kräfte im Einsatz. Mehr als 400 Fahrzeuge und 530 Personen wurden kontrolliert. Knapp 70 Fahrzeuge wiesen Mängel auf, in mehr als 30 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurden fünf Verstöße gegen das BTMG und zwei gegen das Waffengesetz festgestellt. In sechs Fällen fuhren Personen das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis, in vier Fällen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Zudem wurden fünf Urkundenfälschungen an Führerscheinen, Fahrzeugscheinen, DEKRA-Siegeln sowie Ausweispapieren festgestellt.
Ein 40 Tonnen schwerer Sattelschlepper fuhr mit gerissenen Bremsscheiben. Das Fahrzeug war voll beladen mit Granulat. Dem Fahrzeugführer wurde an Ort und Stelle die Weiterfahrt untersagt bis der gravierende technische Mangel beseitigt wurde. Bei einem bulgarischen Sattelzug wurden Mängel bei der Ladungssicherung festgestellt. Eigentlich wären 49 Spanngurte erforderlich gewesen. Der Fahrer hatte jedoch lediglich 9 Gurte festgezurrt. Auf einem anderen Sattelzug wurden ca. 24.000 kg Faserplatten völlig unzureichend gesichert transportiert. Auch in diesem Fall wurde die Weiterfahrt untersagt.
Ein weiterer Fahrzeugführer fuhr sein tiefergelegtes Fahrzeug, obwohl es mit der Stoßstange so tief lag, dass es nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden durfte. Der Fahrzeugführer organsierte in kurzer Zeit eine andere Stoßstange, baute diese vor Ort an und konnte weiterfahren.
In zwei Fällen besteht der Verdacht der Fälschung technischer Aufzeichnungen am digitalen Kontrollgerät im LKW durch den Einsatz von Magneten. Dadurch wurde über die tatsächliche Lenk- und Ruhezeit der LKW-Fahrer hinweggetäuscht. In einem Fall wurden die Magneten aufgefunden. Der Fahrer eines Fernbusses übte diese Tätigkeit neben seinem Beruf als Busfahrer im Linienverkehr aus. Es besteht der Verdacht der Überschreitung der Arbeits- bzw. Lenkzeit.
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