21.05.2015 – 16:00
Schwerin (ots) – Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist durch erhebliche eigene Sparbemühungen auf einem guten Weg zur Haushaltskonsolidierung, um seine dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Das Innenministerium unterstützt diese positive Entwicklung mit ergänzenden finanziellen Hilfen wie versprochen. „Kreistag und Kreisverwaltung haben den konsequenten Konsolidierungsprozess mitgetragen und so die Haushaltsergebnisse deutlich verbessert“, lobte Innenminister Lorenz Caffier heute in Stralsund die Sparbemühungen. 3,739 Mio. Euro erhält der Landkreis als erste Rate vom Land dafür, dass der Landkreis das Teilziel für 2014 erreicht hat. Der Minister übergab den Bescheid über die Abschlagszahlung persönlich an den Landrat Ralf Drescher. Beide unterzeichneten heute auch eine Konsolidierungsvereinbarung, nach der für die Jahre 2014 bis 2017 insgesamt bis zu rund 13,3 Mio. Euro an den Landkreis ausgezahlt werden können.
Mit der Vereinbarung verpflichtet sich der Landkreis, alle Anstrengungen zu unternehmen, um auf Dauer den vollständigen Haushaltsausgleich zu erreichen. Da dieses Ziel natürlich nicht von heute auf morgen erreicht werden kann, wurden für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017 jeweils Teilziele vereinbart. Konkret bedeutet das, dass der Landkreis durch die konsequente Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen nur noch sogenannte Fehlbeträge bis zu der in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegten Höhe erwirtschaften darf. Im Gegenzug hat sich das Ministerium für Inneres und Sport M-V verpflichtet, diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen zu honorieren. Das Teilziel für das Haushaltsjahr 2014 hat der Landkreis Vorpommern-Rügen nunmehr erreicht, entsprechend wurde durch das Ministerium jetzt die Zahlung der Konsolidierungshilfe veranlasst.
Hintergrund:
Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2 Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) stellt der Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ gezahlt, denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen dann Teilsummen der Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt werden. Diese Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
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