POL-LPOLP: Notruf 112: Europäischer Aktionstag am 11. Februar – Innenminister Reinhold Gall: „Die europaweite einheitliche Notrufnummer 112 muss noch bekannter werden“

07.02.2014 – 14:02

ein Dokument zum Download

Stuttgart (ots) – „Die in ganz Europa gültige einheitliche Notrufnummer 112 – der sogenannte ,Euro-Notruf‘ – kann Leben retten und muss deshalb noch bekannter werden. Gerade im Jahr der Europawahl wollen wir diese europäische Errungenschaft den Menschen noch stärker ins Gedächtnis rufen. Deshalb gibt es am 11. Februar wieder einen europaweiten Aktionstag – zum siebten Mal.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 7. Februar 2014, in Stuttgart.

Wer in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die gebührenfreie Notrufnummer 112 wähle, könne darauf vertrauen, dass er durch die schnellstmögliche Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst sofortige Hilfe bekomme. Zwar würden etwa drei viertel der EU-Bürger einer im Februar 2011 veröffentlichten Umfrage zufolge die 112 kennen, aber über 80 Prozent der Befragten sei nicht bekannt gewesen, dass der sogenannte ,Euro-Notruf‘ 112 europaweit gelte. „Seit Ende 2008 erreicht der Hilfesuchende im Notfall unter dieser Kurzwahl eine Leitstelle, die – je nach Art des Notfalls – Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei verständigt“, ergänzte Innenminister Reinhold Gall.

Neben allen EU-Mitgliedsländern umfasse das Verbreitungsgebiet auch die Türkei, die Schweiz, Serbien, Island, die Färöer-Inseln, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Monaco und San Marino. Gerade für Reisende sei dieser große Geltungsbereich von besonderem Vorteil, denn dieser Service könne in Extremsituationen auch Leben retten. Man müsse dazu nicht die Telefonnummer des jeweiligen Landes kennen, sondern könne unter der von zuhause bekannten Nummer Hilfe rufen.

Notrufe könnten von jedem Telefon, egal ob Festnetz oder Mobilfunknetz, ohne Vorwahl abgesetzt werden. Sie kämen bei der jeweils zuständigen Leitstelle an. Bei einer Netzüberlastung würden Notrufe 112 priorisiert. Das bedeute, dass andere Verbindungen eventuell getrennt würden, um den Notruf absetzen zu können. Informationen zum Standort und Namen des Telefonhalters würden außerdem automatisch an die Leitstelle übermittelt, um eine schnelle Ortung eines potentiellen Unfallopfers zu erleichtern.

Die Notrufnummer 112 solle aber nur für echte Notfälle genutzt werden, um einen Rettungswagen oder die Feuerwehr zu rufen und nicht für Nachfragen zum hausärztlichen Notdienst oder sonstige ärztliche Fragen. Hierfür sei in der Nacht und am Wochenende der Ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Unnötige Anrufe könnten das System überlasten und so das Leben derer gefährden, die wirklich dringend Hilfe benötigten.

Ein speziell entwickelter Faxvordruck ermögliche daneben den Hör- und Sprachgeschädigten, einen 112-Notruf abzusetzen. Im Notfall sei dieser einfach und schnell auszufüllen. Der Vordruck sei auch für diejenigen Personen geeignet, die sich in der deutschen Sprache für einen telefonischen Notruf noch nicht sicher genug fühlten.

Neben dem Euro-Notruf seien die nationalen Notrufnummern ebenfalls gültig, wie etwa in Deutschland der Polizei-Notruf 110. „Seit vielen Jahren ist die 110 bei den Bürgerinnen und Bürgern bekannt und fest im Gedächtnis der Bevölkerung verankert. Das wollen wir auch für die europaweit gültige 112 erreichen, damit es in der europäischen Union noch einfacher wird, überall schnell Hilfe zu bekommen. Um den Bekanntheitsgrad weiter zu steigern, hat die EU den 11. Februar (11.2. = 112) zum Europäischen Tag des Notrufs 112 erklärt“, so der Innenminister.

*

Weitere Informationen zum Aktionstag gibt es unter anderem beim Bundesministerium des Innern (unter: www.bevoelkerungsschutz-portal.de), und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de).

Einen Vordruck für den Fax-Notruf gibt es im Serviceportal des Landes (www.service-bw.de) in der Lebenslage „Notlagen“ unter www.notlagen.service-bw.de und auf der Internetseite des Landesverbandes der Gehörlosen unter www.lv-gl-bw.de.

Anlage: Vordruck für einen Fax-Notruf

Rückfragen bitte an:

Landespolizeipräsidium Stuttgart
Telefon: 0711 231-4
E-Mail: poststelle@im.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa