BPOL-HH: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen Crewmitglied – Stewardess muss 5470,00 Euro zahlen

28.04.2015 – 12:44

Hamburg (ots) – Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte heute morgen einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vollstrecken.

Eine 39-jährige deutsche Staatsangehörige, in den USA lebend, wurde gegen 07:30 Uhr zur Einreisekontrolle des Fluges UA074 aus Newark (USA) vorstellig. Bei Überprüfung ihrer Personalien wurde festgestellt, dass sie im Juni 2014 vom Amtsgericht Ulm wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden war. Ihr war eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30,00 Euro bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen auferlegt worden. Im Juli 2014 wurde sie dann von der Staatsanwaltschaft Ulm zur Fahndung ausgeschrieben, da sie die Geldstrafe nicht gezahlt hatte. Die Deutsche, Crewmitglied einer Fluggesellschaft und in Uniform unterwegs, konnte eine Bekannte dazu bewegen, die 5400,00 Euro Strafe sowie 70,00 Euro Kosten für sie bei der Bundespolizei in Stuttgart einzuzahlen. Somit konnte sie die Haft abwenden und gegen 12:30 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen werden.

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Quelle: news aktuell / dpa