22.05.2015 – 14:11
Breitenbrunn/Erzg. (ots) – Am gestrigen Donnerstag, dem 21. Mai 2015, führte eine einfache Routinekontrolle schließlich zur Festnahme von zwei Personen. Dabei entwickelte sich das Ganze von der Feststellung einer einfachen Ordnungswidrigkeit bis zur schwerwiegenden Straftat. Zunächst beobachtete eine Streife der Bundespolizeiinspektion Klingenthal am Vormittag in Johanngeorgenstadt einen aus Tschechien kommenden silberfarbenen Pkw VW Fox mit deutschem Kennzeichen. In Breitenbrunn wurde das Fahrzeug angehalten und die beiden männlichen Insassen im Alter von 22 bzw. 27 Jahren einer Kontrolle unterzogen. Dabei konnten die aus dem Raum Zwickau stammenden Personen zunächst keinerlei Personaldokumente vorweisen, die sie jedoch im Zusammenhang mit dem beobachteten Grenzübertritt hätten mitführen müssen. Im Zuge weitergehender Überprüfungen wurde ermittelt, dass der 27-jährige Fahrzeugführer als Betäubungsmittelkonsument polizeibekannt ist. Eigenen Angaben zufolge hatten beide Personen am Vortag auch Betäubungsmittel konsumiert. Aus dem daraufhin vor Ort durchgeführten Drogenschnelltest ergab sich gegen den Fahrzeugführer der Tatvorwurf des Fahrens unter berauschenden Mitteln. Außerdem ist er aktuell nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die sich auf Grund der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse nun vertiefende Kontrolle beider Männer führte zur Feststellung mehrerer kleinerer Mengen unterschiedlicher Betäubungsmittel bei den Personen bzw. im Fahrzeug. Zudem wurde auch ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker, ein in Deutschland verbotener Gegenstand, aufgefunden. Schlussendlich beobachtete ein Zeuge die Kontrolle der Personen und teilte der Polizei mit, dass einer der Beiden während der polizeilichen Maßnahmen etwas weggeworfen habe. Dieser Hinweis führte schließlich noch zum Auffinden einer Menge von etwa achtundsechzig Gramm Crystal Meth in unmittelbarer Nähe des Anhalteortes. Daraufhin wurden beide Beschuldigte vorläufig festgenommen und für weitere Ermittlungen dem Zollfahndungsamt Dresden überstellt. Der 27-jährige Fahrer des Pkw wurde am heutigen Freitag dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ gegen ihn Untersuchungshaftbefehl. Gegen den 22-jährigen Beifahrer wurde kein Haftbefehl beantragt. Er wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.
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