POL-AK NI: Fachtagung zum Thema „Rockerkriminalität und Recht“ in der Polizeiakademie Niedersachsen

24.10.2014 – 12:55

POL-AK NI: Fachtagung zum Thema "Rockerkriminalität und Recht" in der Polizeiakademie Niedersachsen
Prof. an der Polizeiakademie Dr. Jan Dirk Roggenkamp referierte vor rund 150 Polizisten und Staatsanwälten über das Thema „Rocker und das Grundgesetz“.

Nienburg/Weser (ots) – Mehr als 150 Polizisten und Staatsanwälte sind gestern (23.10.) zur dritten Rechtswissenschaftlichen Tagung der Polizeiakademie Niedersachsen nach Nienburg/Weser gekommen. Das Thema „Rockerkriminalität und Recht“ haben die Referenten Christian Zahel, Ltd. Kriminaldirektor beim Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA), Dr. Marcus Marlie, Staatsanwalt in Flensburg und Dr. Jan Dirk Roggenkamp, der als Professor im Studiengebiet Rechtswissenschaften an der Polizeiakademie Niedersachsen tätig ist, aufbereitet.

Nach einer Begrüßung stimmte Direktor Johannes-Jürgen Kaul von der Polizeiakademie Niedersachsen in das brisante Thema ein. Rockerkriminalität – das ist das Synonym für eine besonders menschenverachtende, zugleich aber straff geführte Form der organisierten Kriminalität. Die Polizeiakademie Niedersachsen setzt ihren Bildungsauftrag zu diesem Thema intensiv um und vermittelt das Wissen dazu in abgestufter Form in der Aus- und Fortbildung, so Kaul.

Dann hat Christian Zahel als erster Referent das Wort. Als Abteilungsleiter 3 beim LKA ist er für die zentralen Ermittlungen gegen polizeilich relevante Rockerklubs, die sogenannten OMCG (Outlaw Motorcycle Gang) in Niedersachsen zuständig. Er liefert in seinem Vortrag „Rocker und das Recht“ Grundlagen über das Phänomen und die Praxis der Rockerkriminalität und zeigt die stark hierarchischen Strukturen auf.

Rechtswissenschaftler und gleichzeitig Veranstaltungsleiter Jan Dirk Roggenkamp lieferte zum Thema „Rocker und das Grundgesetz“ verfassungsrechtliche Grundlagen. Im Mittelpunkt seines Vortrags standen die Bedeutung und Reichweite des grundrechtlichen Schutzes aus Artikel 9 Grundgesetz sowie Verbotsgründe und die rechtlich möglichen Maßnahmen nach dem Vereinsgesetz. Zu diesen Maßnahmen zählt auch, dass mit Wirkung vom 01.09.2014 für das Land Niedersachsen erlassene Verwendungsverbot von Symbolen von insgesamt 26 Rockervereinigungen.

Die Polizeiakademie freute sich über die Zusage von Staatsanwalt Dr. Marcus Marlie von der Staatsanwaltschaft Flensburg. Seit 2009 setzt er sich im Flächenland Schleswig Holstein intensiv mit den praktischen und rechtlichen Problemen bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität auseinander. In seinem Vortrag trug er außerdem Aspekte des Vereinsrechts und aktuelle Fragen zum Verbot von Rockervereinen vor.

Zum Abschluss der Tagung waren sich alle einig: Jeder erhielt wichtige Informationen für seinen Arbeitsbereich.

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Quelle: news aktuell / dpa