BPOLI BGH: Serbischer Schleuser verurteilt

29.01.2015 – 10:38

Pirna (ots) – Bei einer Routinekontrolle im Jahr 2013 überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der Bundesautobahn 17 eine serbische Familie. Gegenüber den Beamten erklärten sie glaubhaft, dass ihre Einreise nach Deutschland nur zum Besuchszweck dient.

Die Ermittler der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel stellten im Nachgang fest, dass Sie nicht zu touristischen Zwecken einreisten, sondern die Einreise dem Daueraufenthalt dienen sollte.

Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse wurde das Ermittlungsverfahren INDIJA initiiert. Im Zuge der Ermittlungen konkretisierte sich der Straftatverdacht der Schleusung gegen einen damaligen 28-jährigen Fahrer aus Serbien. Der Beschuldigte warb mit dem Slogan „sicher, bequem und billig“ in der serbischen Stadt Indija.

Im Mai 2013 ist durch die Staatsanwaltschaft in Pirna gegen den Serben ein europäischer Haftbefehl wegen des Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusung von Ausländern ergangen. Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe mit Europol Ungarn konnten weitere beweiskräftige Schleusungsfahrten ermittelt werden. Anfang November 2014 wurde der Beschuldigte in Bosnien und Herzegowina verhaftet und im Dezember nach Deutschland ausgeliefert und kam in Untersuchungshaft.

In dieser Woche fand die Hauptverhandlung gegen den mittlerweile 30-jährigen Angeklagten am Amtsgericht Pirna statt. In der Hauptverhandlung war er geständig und räumte sein Handeln ein. Für jede Fahrt verlangte er ca. 300 Euro von seinen „Touristen“. Der Schleuser warb auch mit Visitenkarten zur „Kombi Beförderung von Reisenden-überzeugen sie sich selbst“ in Indija und Umgebung.

Der Serbe wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

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Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
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Quelle: news aktuell / dpa