26.05.2015 – 17:22
Kreis Dithmarchen (ots) – Eine 22 Jahre alte Pkw-Fahrerin aus dem Großraum Hennstedt befuhr am Sonnabend (10.30 Uhr) die Landesstraße 150 – von Süderheistedt kommend in Fahrtrichtung Ostrohe.
Offenbar aufgrund körperlicher Mängel (die Fahrerin schloss „Sekundenschlaf“ nicht aus) geriet sie im Zuge ihrer Fahrt auf die Gegenfahrbahn und konnte einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden roten Pkw nur durch eine Notbremsung verhindern. Dennoch geriet sie in einen Graben. Unfallbedingt entstanden an ihrem Fahrzeug Sachschäden in Höhe von rund 1.500 Euro. Die 22-Jährige blieb aber offenbar unverletzt.
Gegenüber der Polizei teilte die 22-Jährige mit, dass eine Fahrradfahrerin, die den neben der Fahrbahn verlaufenden Geh- und Fahrradweg benutzte, „offensichtlich nur durch Zufall“ nicht mit dem Pkw der 22-Jährigen zusammengestoßen war.
Während die Personalien der Fahrradfahrerin bekannt sind, wird die Fahrerin des roten Pkw gebeten, sich mit dem Polizeirevier Heide (0481/94-413) in Verbindung zu setzen.
Die Polizei ermittelt gegen die Unfallverursacherin wegen Straßenverkehrsgefährdung infolge geistiger oder körperlicher Mängel (§ 315c Abs. 1 Satz 1b StGB) und wegen Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (u.a. Geschwindigkeit/§ 3, Grundregeln/§ 1).
Hermann Schwichtenberg
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