26.05.2015 – 11:15
Bärenstein (ots) – Am 26.05.2015 gegen 14:00 Uhr wurde in Bärenstein, im Rahmen der Schengenbinnenfahndung, durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz ein VW T5 angehalten und kontrolliert. Der 42-jährige Fahrer hatte sich in Tschechien mit Pyrotechnik eingedeckt. Zwölf Kugelbomben hatte er in Tschechien gekauft und transportierte diese in einer Plastiktüte im Kofferraum seines VW- lebensgefährlich. Der Inhaltsstoff der Sprengladung – Kaliumperchlorat – ist sehr reibe-, schlag- und druckempfindlich. Bei unsachgemäßer Anwendung oder Behandlung kann ein unkontrolliertes Zünden nicht ausgeschlossen werden. Der Sprengstoffgehalt der 12 Kugelbomben betrug immerhin ca. 8 kg. Bei den aufgefundenen Kugelbomben handelt es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie 4, welche ausschließlich von ausgebildeten Feuerwerkern erworben, transportiert und eingesetzt werden dürfen und dass zu Recht, denn eine unsachgemäße Anwendung ist lebensgefährlich.
Eine Gebrauchsanweisung ist auf derartigen pyrotechnischen Erzeugnissen nicht vorhanden, da sie ja dem Profi vorbehalten sind. Normalerweise werden solche Feuerwerkskörper aus einem Rohr in den Himmel geschossen, entfalten dort ihren Effekt. Ohne Abschussrohr fliegen sie unkontrolliert umher. Die Explosion, die in 100 Metern Höhe passieren soll, passiert auf dem Boden und kann gerade in Wohngebieten zu erheblichen Schäden führen, von der Gefährdung von Leben und Gesundheit von Menschen ganz zu schweigen.
Die Kugelbomben wurden sichergestellt und werden der Vernichtung zugeführt. Eine Strafanzeige erfolgt. Personen, die diese Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen, erfüllen den Straftatbestand nach § 40 Sprengstoffgesetz, der Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen als Sanktionen vorsieht.
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