22.05.2015 – 10:46
Zittau: (ots) – Am 21.05.2015 gegen 03:00 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach in Zittau eine männliche Person, welche zu Fuß mit einem Rucksack unterwegs war. Er wies sich auf Verlangen mit einem gültigen deutschen Personalausweis aus. Aufgrund der Tatsache, dass das Lichtbild auf dem Ausweis nicht mit der kontrollierten Person übereinstimmte und diese der deutschen Sprache kaum mächtig war, bestand hier der Verdacht des Missbrauches von Ausweispapieren. Die Person und der mitgeführte Rucksack wurden zum Zweck der Identitätsfeststellung durchsucht. Festgestellt wurde dabei im Rucksack eine Geldbörse, in der sich u. a. auch eine Krankenkarte befand, welche auf den Ausweisinhaber ausgestellt war. Des Weiteren wurde im Rucksack ein Laptop mit unbekannter Herkunft aufgefunden. Eine Fahndungsüberprüfung des Ausweises und des Laptop verlief negativ. Da es sich bei der kontrollierten Person offensichtlich um einen polnischen Staatsangehörigen handelte, wurde ihm eine polnische Übersetzungshilfe vorgelegt, welche er problemlos ausfüllte. Die angegeben Daten wurden durch die polnische Grenzbehörde bestätigt. Die Fahndung der angegebenen Personendaten verlief negativ. Da es sich bei den festgestellten Sachen vermutlich um Diebesgut handeln könnte, wurde die Landespolizei Sachsen über den Sachverhalt informiert. Nach dem Eintreffen einer Streifenbesatzung vom Polizeirevier Zittau fuhr diese zum eigentlichen Ausweisinhaber zur Klärung des Sachverhaltes. Der Ausweisinhaber gab an, seine Brieftasche, inklusive Ausweis, am vorherigen Tag in Polen verloren zu haben. Gemeldet habe er dies bis zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht. Dem polnischen Staatsangehörigen wurden die strafbaren Handlungen des Missbrauchs von Ausweispapieren durch die Bundespolizei und der Unterschlagung durch die Landespolizei vorgehalten. Zur weiteren strafrechtlichen Bearbeitung wurde der Beschuldigte zum Polizeirevier Zittau gebracht. Die Geldbörse und der Ausweis wurden dem deutschen Geschädigten durch die Landespolizei wieder ausgehändigt. Die Daten des Laptops wurden festgehalten, von einer Sicherstellung des Gerätes wurde abgesehen. Nach erfolgter strafrechtlicher Bearbeitung wurde der Beschuldigte gegen 04:50 Uhr auf freien Fuß gesetzt.
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Thomas Neumann
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