21.05.2015 – 12:12
Kreis Steinburg (ots) – Ein 48 Jahre alter Fahrradfahrer aus Hohenaspe benutzte gestern Nachmittag einen kombinierten Geh- und Radweg entlang des Albert-Schweitzer-Rings – aus Richtung Robert-Koch-Straße kommend und in Richtung Goldbergweg fahrend.
Zum selben Zeitpunkt hielten sich dort auch mehrere Erwachsene und Kinder auf, darunter auch ein sechsjähriges Mädchen aus einer Steinburger Landgemeinde. Das hatte mit anderen Verstecken gespielt. Als es nach Hause gehen sollte, kam die Sechsjährige eiligen Schritts aus einem Gebüsch hervor und wollte über den Geh- und Radweg auf die andere Straßenseite laufen – dabei kam es zum Zusammenstoß zwischen Kind und Fahrradfahrer.
Beide stürzten zu Boden und zogen sich Verletzungen zu – der 48-Jährige leichte, die Sechsjährige schwere, die ihre Einlieferung ins Krankenhaus erforderlich machte. Zunächst kam sie ins Klinikum Itzehoe und danach in die Kieferchirurgie in Hamburg-Eppendorf.
Laut Polizeibericht ist der kombinierte Geh- und Radweg im Bereich der Unfallstelle „leicht abschüssig“ und „zu beiden Seiten des Weges befinden sich Bäume und Gebüsch“.
Gegenüber der Polizei gab der Fahrradfahrer an, „das Kind aufgrund des Gebüschs nicht gesehen“ zu haben. In der Verkehrsunfallanzeige wird der Mann als „Beschuldigter“ geführt. Geprüft wird nun, inwieweit er gegen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hat. Zwei Zeugen hatten angegeben, dass der Fahrradfahrer ihrer Ansicht nach „zu schnell gewesen“ ist. Das Mädchen wird als „Geschädigte“ geführt.
In den Grundregel der Straßenverkehrsordnung (§ 1 StVO) heißt es: Grundregeln – (1)Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2)Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hermann Schwichtenberg
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