POL-IZ: 150521.7-Itzehoe: Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln

21.05.2015 – 12:16

Kreis Steinburg (ots) – Das weiß jeder, der eine Fahrschule durchlaufen hat: Wer keinen Führerschein besitzt,darf keine führerscheinpflichtigen im öffentlichen Straßenverkehr führen. Und wenn er dann noch unter dem Einfluss von Drogen steht, gehört er ohnehin nicht an den Lenker eines Fahrzeuges.

Bekannt gewesen ist das auch einem 25-Jährigen aus dem Bereich des Amtes Itzehoe-Land, der gestern Abend (21 Uhr) mit einem Pkw den Brunnenstieg befuhr und dort in eine Polizeikontrolle geriet. Schnell kam heraus, dass dem Mann die Fahrerlaubnis behördlich entzogen worden war: „Eine Abfrage zu Fahrerlaubniseinschränkungen ergab, dass für den Beschuldigten eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt“, heißt es im Polizeibericht. Doch nicht nur das hatte er ignoriert, denn er räumte ein, „vor einigen Tagen“ Drogen konsumiert zu haben. Der Nachweis war dann auch eindeutig: Zum Zeitpunkt seiner Fahrt stand er unter dem Einfluss von cannabishaltigen Substanzen.

Eingebracht hat ihm sein Fehlverhalten eine Anzeige wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, eine Straftat nach Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Verantworten muss er sich aber auch wegen Verstoßes gegen Paragraph 24 a Abs. 2 StVG – „Führen eines Kfz unter Einfluss berauschender Mittel“.

Die Ermittlungen gegen den 25-Jährigen, dem aus Beweisgründen eine Blutprobe entnommen wurde, dauern an.

Mit Blick auf seinen Drogenkonsum wurde ihm untersagt, in einem bestimmten Zeitraum führerscheinfreie Fahrzeuge zu führen. Und fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge darf er erst dann wieder in den öffentlichen Straßenverkehr bringen, wenn er dazu behördlich berechtigt ist. Den Fahrzeugschlüssel für den von ihm gestern Abend gelenkten Pkw stellte die Polizei sicher. Sein Auto blieb am Kontrollort zurück.

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa