21.05.2015 – 11:27
Ulm (ots) – Der europäische Biber ist eine streng geschützte Art. Wer seinen Damm zerstört, wird deshalb wegen einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz angezeigt. Den Tätern droht eine Freiheitsstrafe. Dennoch werden immer wieder solche Straftaten begangen. Bereits Ende April berichtete die Polizei von entsprechenden Ermittlungen (ound“>http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/110979/3004778). Jetzt wurden weitere Fälle entlang der Donau bekannt: So wurde seit Anfang Mai ein Biberdamm zwischen Ulm-Donaustetten und Erbach-Dellmensingen zerstört. Der Damm hatte das Wasser im Missenriedle, einem zurzeit nicht bewirtschafteten Wald, ansteigen lassen. Jetzt stellte ein Zeuge fest, dass der Damm abgetragen wurde. Das Wasser floss damit fast vollständig ab. Dabei hatten bereits die Kinder der angrenzenden Gemeinden den entstandenen Schonraum schätzen gelernt. Wer die Tat begangen hat, ist noch nicht ermittelt. Umweltermittler des Polizeipräsidiums Ulm (Tel. 0731/1880) sind derzeit auf der Suche nach dem Verursacher.
Bei Obermarchtal wurde bereits am vergangenen Samstag ein Damm zerstört. Wie Zeugen berichteten, muss jemand mit einem größeren Traktor über eine Wiese gefahren sein. Die Polizei fand tiefe Reifenspuren auf einer Wiese im Gewann Enzhau bei Reutlingendorf. Durch die Zerstörung des Damms lief aus benachbarten Fischteichen das Wasser aus. Hier ermittelt die Polizei gegen einen 62-Jährigen. Der steht im Verdacht, den Damm zerstört zu haben.
Ebenfalls mit einem Traktor wurde in den Tagen zuvor, seit Mittwoch, bei Munderkingen ein weiterer Biberdamm zerstört. Den hatte eines dieser geschützten Tiere im Algershofer Bach errichtet. Wieder wurde der Damm abgetragen. Hier dauern die Ermittlungen nach dem Verursacher ebenfalls noch an. Auch er sieht einer Strafanzeige entgegen.
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