POL-OG: Meldungen aus dem Bereich Rastatt-Murgtal

21.05.2015 – 09:20

Offenburg (ots) – Gaggenau – Kind fährt auf Auto

Am Mittwochnachmittag fuhr ein Neunjähriger mit seinem Fahrrad die Straße ‚Am Buckel‘ talwärts. In der Einmündung zur Otto-Hirth-Straße prallte das Kind auf einen dort verkehrsbedingt wartenden Citroen-Transporter. Durch den Aufprall wurde das Kind leicht verletzt und wurde in der Stadtklinik Baden-Baden untersucht. An Fahrrad und Pkw entstanden kleinere Schäden in Höhe von etwa 600 Euro.

Gaggenau – Kleinradfahrer stürzt und verletzt sich

Auf seinem Yamaha-Roller war am Mittwoch früh ein 16-Jähriger auf der Kreisstraße 3706 von Moosbronn in Richtung Michelbach unterwegs. Nach Moosbronn verlor er in einer links-rechts Kurvenkombination auf der regennassen Fahrbahn die Kontrolle über sein Gefährt und stürzte. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und verletzte sich schwer. Der Jugendliche wurde in die Stadtklinik Baden-Baden transportiert. Am Roller entstand Sachschaden in Höhe von rund 150 Euro.

Ötigheim – Vereitelter Betrugsversuch

Ein Rentnerpaar aus Ötigheim erhielt am Dienstagvormittag einen Anruf eines dialektfrei deutsch sprechendem Mannes. Der Betrüger, der sich als Mitarbeiter einer Lotterie ausgab, erklärte den Pensionären, dass gegen sie wegen der Teilnahme an einem Glücksspiel offene Forderungen in Höhe von 4.000 Euro bestehen würde. ‚Freundlicherweise‘ bot er dem Paar aber an, bei sofortiger Zahlung die Summe auf 2.500 Euro reduzieren zu können. Das Geld solle über ‚Western Union‘ an eine Empfangsadresse in der Türkei überwiesen werden. Verunsichert und eingeschüchtert durch das bestimmte Auftreten des ‚Schwindlers‘ gingen die beiden zu ihrer Bank und hoben die geforderte Geldsumme ab. Die Bankangestellte kam hierbei mit dem Paar ins Gespräch und erfuhr von der Betrugsmasche. Sie warnte die Rentner und vereitelte somit zu deren Glück den drohenden Betrug. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor Betrügern, die am Telefon Geldforderungen unter verschiedensten Vorwänden wie beispielsweise angeblichen Lotto-Gewinnen, plötzlichen Erbschaften oder Unfällen von Familienangehörigen stellen.

/mf

Rastatt – Besitzerfreude

Nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem gestohlenen Fahrrad am Dienstag vergangene Woche, konnte nun sieben Tage später der rechtmäßige Besitzer ausfindig gemacht werden. Im Rahmen der Ermittlungen konnte die Polizei über einen Fahrradhändler den rechtmäßigen Besitzer ausfindig machen. Die Freude des Eigentümers war groß, als er sein Fahrrad knapp einen Monat nach dem unerfreulichem Diebstahl in gutem Zustand von den Polizisten des Reviers Rastatt zurück bekam.

/hof

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Quelle: news aktuell / dpa