20.05.2015 – 13:54
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Hannover (ots) – Ermittlungen wegen mutmaßlichen Anschlags auf den Braunschweiger Karnevalsumzug ohne konkreten Tatverdacht eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die im Zusammenhang mit der Absage des Braunschweiger Karnevalsumzugs bei ihr geführten Ermittlungen wegen des Verdachts eines geplanten terroristischen Anschlags am 18. Mai 2015 eingestellt.
„Nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden strafprozessualen Maßnahmen ließen sich weder konkrete weitere Hinweise auf einen bevorstehenden Gewaltakt, noch einen bestimmten Täterkreis oder einen islamistischen Hintergrund feststellen“, sagte Jörg Fröhlich, Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover.
Am Abend des 14.02.2015 hatte ein seit Jahren zuverlässiger Informant den Verfassungsschutz Niedersachsen über ein mitgehörtes Gespräch unbekannter Personen unterrichtet. Aus dem Inhalt des Gesprächs schloss der Informant auf die Gefahr eines islamistisch motivierten Anschlags auf den Braunschweiger Karnevalsumzug (Schoduvel) im Bereich des Altstadtmarktes. Dem Gespräch sei – so der Informant – nicht zu entnehmen gewesen, wie bzw. mit welchen Mitteln ein Anschlag umgesetzt werden sollte.
Nach einem persönlichen Gespräch mit dem Verfassungsschutz unterrichtete dieser unverzüglich das LKA Niedersachsen und die Polizeidirektion (PD) Braunschweig. Aus den Hinweisen des Informanten ergab sich für die PD Braunschweig eine konkrete Gefahrenlage, die letztendlich zur Absage des für Sonntag (15.02.2015) geplanten Karnevalsumzugs führte. Zugleich ergriffen die Polizei Braunschweig und die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Rahmen ihrer Eilzuständigkeiten erste Ermittlungshandlungen. Die Fortführung des Ermittlungsverfahrens übernahm am 16.02.2015 die bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingerichtete Zentralstelle zur Bekämpfung des politisch und religiös motivierten Terrorismus, die ihrerseits in enger Zusammenarbeit mit dem LKA Niedersachsen agierte und in stetem Kontakt zum Generalbundesanwalt stand.
Es wurden unter anderem
-Funkzellendaten von Mobiltelefonen überprüft, die zum entsprechenden Zeitpunkt am Ort des Geschehens "eingeloggt" waren, -anhand einer vagen PKW-Beschreibung ähnliche Fahrzeuge überprüft, -Recherchen im Internet durchgeführt, -Personen befragt, die möglicherweise weitere Aufschlüsse über Tatzu-sammenhänge hätten geben können und -20 Hinweise aus der Bevölkerung bearbeitet.
Trotz des hohen Ermittlungsaufwands konnten die Angaben des Informanten nicht erhärtet und auch die von ihm benannten Gesprächsteilnehmer nicht identifiziert werden. Dazu Uwe Kolmey, Präsident des LKA Niedersachsen: „Die vorhandenen Ermittlungsansätze wurden allesamt überprüft und akribisch abgearbeitet. Auch wenn später keine weiterreichenden Erkenntnisse gewonnen werden konnten, war es angesichts der möglichen Bedrohungslage für Leib und Leben richtig, die Karnevalsveranstaltung abzusagen.“ Eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit lasse sich unter Berücksichtigung des Ermittlungsergebnisses und des Zeitablaufs derzeit nicht begründen.
Rückfragen bitte an:
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Frank Federau
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