20.05.2015 – 11:49
Ulm (ots) – Als eine Polizeistreife am Dienstagabend in der Biberacher Straße einen Pkw-Lenker überprüfte kam heraus, dass dieser nicht nüchtern war. Der Alkoholtest machte die Durchführung einer ärztlichen Blutentnahme erforderlich. Das Untersuchungsergebnis wird zeigen, ob eine Ordnungswidigkeit oder eine Straftat vorliegt. Für den 55-jährigen Autofahrer bedeutet dies zumindest ein hohes Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot.
Hinweis der Polizei:
- Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zusammen. Trennen Sie immer Trinken und Fahren.
-Alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch Erfahrung oder Fahrpraxis ausgleichen.
-Bedenken Sie, dass konsumierter Alkohol nicht sofort abgebaut wird. Es besteht daher die Gefahr, dass Sie sich am nächsten Tag mit Restalkohol ans Steuer setzen und damit sich und andere gefährden.
-Neben Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen können Sie bei einem Unfall aufgrund Alkoholbeeinflussung auch Ihren Versicherungsschutz verlieren. Hohe Regressforderungen der Versicherung können in diesem Fall auf Sie zukommen.
-Die Wiedererlangung der wegen Alkohol entzogenen Fahrerlaubnis ist mit hohem Kostenaufwand verbunden und ist nicht immer erfolgreich.
Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
++++886923
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/