Pressebericht vom 20.05.2015
Inhalt:
817. Brandlegung in einem Holzschuppen – Pullach
818. Festnahme wegen illegaler Einfuhr und illegalem Handel nicht geringer Mengen von Amphetaminen – Isarvorstadt
819. Aufmerksame Zeugen verhindern Vergewaltigung – Altstadt
820. 19-Jähriger verletzt Bruder mit Messer; Ermittlungen wegen versuchten Mordes – Altstadt
821. Ermittlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Auflagen
822. Von der Anzeigenerstattung direkt ins Gefängnis
817. Brandlegung in einem Holzschuppen – Pullach
Bereits am Sonntag, 17.05.2015, bemerkten Anwohner und Passanten in der Pullacher Straße in Großhesselohe gegen 13.35 Uhr einen Brand, der in einem Holzschuppen ausgebrochen war, welcher als Geräteschuppen diente. Die Zeugen unternahmen selbst Löschversuche und alarmierten die Feuerwehr, die den Brand schließlich löschte. Der Schuppen, der sich in unmittelbarer Nähe zur Tennisanlage Großhesselohe befindet, brannte fast vollständig ab. Durch das Feuer wurde eine an den Schuppen angrenzende Klimaanlage für ein Geschäftsgebäude und ein Gaszähler der Stadtwerke München beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf ca. 55.000 Euro. Personen wurden nicht verletzt.
Die Ermittlungen des Fachkommissariats 13 zur Brandursache ergaben nun, dass das Feuer in dem Schuppen vorsätzlich gelegt worden war.
Zeugenaufruf:
Personen, die am Sonntagnachmittag, 17.05.2015, zwischen 13.00 Uhr und 13.30 Uhr, im Bereich der Pullacher Straße 24 in Großhesselohe Wahrnehmungen gemacht haben, die mit dem Brand in Verbindung stehen könnten, werden gebeten sich an das Polizeipräsidium München, Kommissariat 13, Tel.: 089/ 2910-0, oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
818. Festnahme wegen illegaler Einfuhr und illegalem Handel nicht geringer Mengen von Amphetaminen – Isarvorstadt
Polizeibeamten der Münchner Rauschgiftfahndung wurde bekannt, dass sich eine 35-jährige Münchnerin in Tschechien mit Amphetaminen versorgen soll, um diese später in München zu verkaufen.
Aufgrund eines richterlichen Beschlusses wurde am Dienstag, 19.05.2015, gegen 08.50 Uhr, die Wohnung der Frau von den Beamten durchsucht. Hierbei konnten 136,86 Gramm Crystal, 0,80 Gramm Amphetamin, vier XTC-Tabletten, drei LSD-Trips und zwei Feinwaagen aufgefunden werden. Darüber hinaus konnten 6.800 Euro Bargeld, das aus vorangegangenen Drogengeschäften stammen dürfte, beschlagnahmt werden.
Nach bisherigem Ermittlungsstand muss davon ausgegangen werden, dass die arbeitslose Täterin in der Vergangenheit einen regen Handel mit Betäubungsmitteln betrieb.
Die 35-Jährige wird heute dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium München vorgeführt, der über die Haftfrage entscheiden wird.
819. Aufmerksame Zeugen verhindern Vergewaltigung – Altstadt
Zwei 20- und 21 Jahre alte Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes beobachteten heute in den frühen Morgenstunden, Mittwoch, 20.05.2015, um 04.10 Uhr, wie ein 25-jähriger Senegalese eine augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stehende Frau in das Treppenhaus des Parkhauses am Stachus führte.
Die Frau war nicht mehr in der Lage alleine zu gehen und brach infolge dessen immer wieder zusammen. Der 25-Jährige half der Frau mehrfach auf und führte sie in das Treppenhaus. Die Zeugen verständigten umgehend die Polizei und gingen dem Pärchen nach, wobei sie die beiden im Treppenhaus antrafen. Der 25-Jährige kniete mit heruntergelassener Hose und erigiertem Glied vor der hilflosen Frau.
Die beiden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hielten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest und alarmierten gleichzeitig den Rettungsdienst, der die 21-Jährige ins Krankenhaus brachte.
Der Täter wurde vorläufig festgenommen und wird heute dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium München vorgeführt.
Die Frau befindet sich nach wie vor in einem Krankenhaus.
Hinweis der Münchner Polizei:
Dieser Fall zeigt deutlich wie wichtig es ist bei verdächtigen Wahrnehmungen unverzüglich die Einsatzzentrale der Polizei unter der Notrufnummer 110 zu verständigen.
In diesem Fall konnte durch die beiden aufmerksamen Sicherheitsmitarbeiter eine unmittelbar bevorstehende Vergewaltigung verhindert werden.
820. 19-Jähriger verletzt Bruder mit Messer; Ermittlungen wegen versuchten Mordes – Altstadt
In den frühen Morgenstunden, Dienstag, 19.05.2015, gegen 03.00 Uhr, kam ein 19-jähriger Deutscher auf die Wache der Polizeiinspektion 11 (Altstadt) und gab sinngemäß an, sich stellen zu wollen, bevor noch mehr passiert. Er äußerte weiter, dass er seinen Bruder in der nahegelegenen gemeinsamen Wohnung mit einem Messer attackiert hätte und versucht habe ihn umzubringen. Als Polizei und Rettungskräfte in der betreffenden Wohnung nachschauten, konnte der 21-jährige Bruder des Tatverdächtigen in der Wohnung angetroffen werden. Er hatte eine Stich- / Schnittwunde im Kopfbereich, die stationär im Krankenhaus versorgt werden musste. Lebensgefahr besteht derzeit nicht.
Aufgrund des Sachverhalts übernahm die Mordkommission München die weiteren Ermittlungen. Da nach derzeitigem Ermittlungsstand der Tatverdächtige ca. 15 Minuten vor seinem Erscheinen bei der Polizeiinspektion 11 auf den schlafenden Bruder eingestochen hatte, wird die Staatsanwaltschaft München I Haftbefehl wegen versuchten Mordes beantragen.
Das Motiv des Tatverdächtigen, der zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden haben dürfte, ist bislang unklar. Er wird dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung der Haftfrage vorgeführt. Die Ermittlungen dauern an.
Schaft "Birke"
821. Ermittlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Auflagen
Polizeibeamte des Kriminalfachdezernats 35 erhielten am Montag, 18.05.2015 den Hinweis, dass in einem Bordell in Pasing eine 25-jährige Prostituierte regelmäßig Marihuana konsumieren würde. Weiterhin solle die Frau dort ein Schaf halten. Daraufhin wurde die Frau aufgesucht.
Im Zimmer konnte bei der Kontrolle Marihuana in einem offenen Regal aufgefunden und sichergestellt werden. Ebenfalls fand sich Rauschgift bei der Durchsuchung von persönlichen Gegenständen. Ein hinzugezogener Rauschgifthund fand weiteres Marihuana auf.
Tatsächlich konnte in dem Bordell ein ca. 3 Wochen altes Schaf festgestellt werden. Die Frau übergab den Kriminalbeamten einen Brief, der ihre Personalien betätigen sollte. Das Schreiben war von einem Veterinäramt in Nordrhein Westfalen und beinhaltete Tierhaltungs- und Betreuungsauflagen gegen die 25-Jährige.
Offensichtlich lagen bereits diverser Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aus der Vergangenheit vor. Aufgrund der Gesamtumstände der Haltung des Schafes wurde der Prostituierten ein Verbot zur Tierhaltung mit sofortigem Vollzug ausgesprochen. Zur Feststellung ihrer genauen Personalien wurde die 25-Jährige zum zuständigen Kommissariat 35 gebracht. Auch das Schaf mit dem Namen „Birke“ kam mit zur Kriminalpolizei.
Die weitere Sachbearbeitung der Rauschgiftdelikte übernimmt das zuständige Kriminalfachdezernat. Nach mehreren Rücksprachen mit dem zuständigen Veterinäramt in Nordrhein Westfalen und dem Kreisverwaltungsreferat München wurde das Lamm dem Tierschutzbund übergeben, um eine artgerechte Betreuung zu gewährleisten.
Während des kurzzeitigen Aufenthalts in den Räumen der Kriminalpolizei fühlte sich das Lamm offensichtlich wohl und wurde von einer Beamtin mit einer Flasche gefüttert, nachdem der Magen des kleinen Lämmchens hörbar knurrte.
Die Prostituierte wurde nach erfolgter Vernehmung und weiterer polizeilicher Maßnahmen wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Die Ermittlungen dauern an.
822. Von der Anzeigenerstattung direkt ins Gefängnis
Eine 23-jährige Bulgarin aus München erschien in den frühen Morgenstunden des Dienstags, 19.05.2015, gegen 01.15 Uhr, auf der Wache der Polizeiinspektion 16 am Hauptbahnhof und erstattete Anzeige wegen Diebstahls ihrer Handtaschen.
Bei den Ermittlungen wurde festgestellt, dass gegen die Anzeigeerstatterin selbst ein Haftbefehl wegen Diebstahls besteht. Die Frau hat noch 55 Tage abzubüßen. Ihr Freund, ebenfalls ein Bulgare im Alter von 22 Jahren, hatte seine Freundin begleitet und zunächst vor der Inspektion gewartet.
Nachdem die Frau direkt von der Wache in die Haftanstalt gebracht werden musste, bekamen die beiden die Möglichkeit sich voneinander zu verabschieden. Bei der Überprüfung des jungen Mannes stellten die Beamten dann fest, dass auch er zur Festnahme wegen Diebstahls (39 Tage Haft) ausgeschrieben war. Nun konnte er seine Freundin, allerdings getrennt voneinander, in die Haftanstalt begleiten.
Quelle: Bayerische Polizei