12.03.2015 – 14:17
Hamburg (ots) – Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg hat den ersten Körperscanner in der zentralen Luftsicherheitskontrollstelle aufgestellt.
Dieses leistungsfähigere Gerät wird vorerst parallel zur bisher verwendeten Kontrolltechnik aufgestellt und ist zunächst ausschließlich für Schulungszwecke der Luftsicherheitsassistenten vorgesehen. Fluggäste können den Körperscanner in dieser Zeit noch nicht nutzen. Die Inbetriebnahme und der Aufbau weiterer Körperscanner erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Bereits seit November des vergangenen Jahres kommen diese Körperscanner auch in der allgemeinen Luftsicherheitskontrolle zum Einsatz. Zunächst wurden die Flughäfen Düsseldorf, Stuttgart und Köln/Bonn mit den Geräten ausgestattet.
Körperscanner sind durch EU-Verordnung für die Luftsicherheitskontrolle zugelassen. Die Nutzung ist für die Passagiere freiwillig. Lehnt der Passagier eine Kontrolle mittels Körperscanner ab, erfolgt die Kontrolle mit einer anderen, nach EU-Recht zugelassenen Methode.
Nach europäischem Regelwerk sind ausschließlich Geräte zugelassen, die mit nichtionisierender Strahlung arbeiten. Die in Deutschland verwendete Software zeigt ausschließlich Piktogramme/ Strichmännchen. Körperbilder werden nicht erzeugt. Daten werden nicht gespeichert.
Am Flughafen Hamburg wird der Körperscanner bislang nur für die zusätzlichen Luftsicherheitskontrollen im Flugverkehr in die USA eingesetzt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Stefanie Flick
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de