17.12.2014 – 17:25
Pirna (ots) – Anfang November 2014 begann vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten die Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte wegen banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sowie gewerbsmäßiger Hehlerei. Anfang Dezember 2014 waren bereits alle Urteile gesprochen.
Das Ermittlungsverfahren wurde im Zeitraum von Oktober 2011 bis Mai 2013 im Auftrag der Staatsanwaltschaften Zwickau und Berlin durch die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle geführt. Die aus Berlin und Plauen stammenden Angeklagten, ein italienischer, zwei deutsche, zwei bulgarische sowie ein mazedonischer Staatsangehöriger, wurden in einer unterschiedlichen Zahl von Taten verdächtigt, mit gefälschten Pässen, Führerscheinen und Aufenthaltstiteln zu handeln bzw. diese herzustellen. Originale Pässe und Aufenthaltstitel, die zuvor von unbekannt gebliebenen Tätern aus einem öffentlichen Amt in Berlin entwendet und die für 500 Euro bis 2.500 Euro gehandelt wurden, sollten aufenthaltsgenehmigungspflichtigen Ausländern die scheinlegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ermöglichen.
Auffalend in diesem Verfahren war das bereits hohe Alter von vier Angeklagten, welches zum Tatzeitpunkt zwischen 57 und 67 Jahren lag. Zudem finden sich teilweise in ihrer Vita längere Gefängnisaufenthalte, die auf Grund begangener Straftaten verhängt wurden.
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte jetzt Neven F. (25) sowie Nasko S. (43), beide aus Berlin, zu jeweils 120 Tagessätze á 15 Euro Geldstrafe. Dzemaledin H (60) aus Berlin wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 2 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe lautet das Urteil gegen Michele P. (61) aus Berlin. Dieser legte Berufung ein.
Der aus Plauen stammende Giancarlo F. (62) wurde vor dem Landgericht Zwickau wegen eines Tötungsdeliktes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Das vorliegende Verfahren gegen ihn wurde daraufhin bereits vor der Hauptverhandlung eingestellt.
Die Hauptangeklagten Wolfgang Peter S. (70) und Hans-Jürgen Ernst S. (74) aus Berlin wurden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten bzw. zu 1 Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die letztgenannte Strafe wurde für 4 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
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