POL-FR: Freiburg/Betzenhausen: Totes Kind aufgefunden (16. Meldung) – Fahndung nach hellem Kleinwagen u. Herkunft eines O2-Balles

18.05.2015 – 14:46

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Freiburg (ots)

   - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Freiburg und       des PP Freiburg - 

Im Fall des 8jährigen getöteten Jungen aus Freiburg erlangten die Ermittler der Ermittlungsgruppe Bach möglicherweise einen neuen Ermittlungsansatz. Im Rahmen der Anwohnerbefragung ergab sich ein Hinweis auf einen hellen Kleinwagen, der am 20.07.2014 zwischen 18:00 und 19:00 Uhr im Bereich der Eichstetterstraße, nahe des Spielplatzes, wo der Junge zuletzt gesehen wurde, gewendet haben soll.

Der Fahrer oder die Fahrerin dieses hellen Kleinwagens wird als möglicher Zeuge gesucht. Das Auto hat ein deutsches Kennzeichen, der Zulassungsbezirk besteht aus drei Buchstaben, der mit dem Buchstaben „M“ beginnen soll, Weiteres ist unbekannt.

Die Kriminalpolizei hat hierzu folgende Fragen:

   -	Wer kann Hinweise zu einem solchen Fahrzeug geben? 
   -	Wer kennt einen Fahrer/Halter eines solchen Pkw? 
   -	Wer hat am 20.07.2014 zwischen 18:00 und 19:00 Uhr  im Bereich  des Stadtteils Beurbarung-Brühl im Zusammenhang mit solch einem  Fahrzeug relevante Feststellungen/Beobachtungen getroffen? 
   -	Wem ist an diesem Tag bzw. davor oder danach ein solcher Pkw  aufgefallen? 

Zudem wurde Mitte April in einem Hinterhof in der Reischstraße in Freiburg im Bereich von Garagen ein O2-Ball gefunden.

Da im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt zum Nachteil des 8-jährigen Jungen immer noch dessen Ball gesucht wird, ist es für die Ermittlungsgruppe Bach sehr wichtig, die Herkunft des aufgefundenen Balles zu klären.

   - Wer kann Hinweise über die Herkunft dieses Balles geben? 

Für Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Freiburg eine Belohnung von 6.000 Euro (in Worten Sechstausend Euro) ausgesetzt. Über Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen, nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Von dritter Seite wurde zusätzlich eine Belohnung in Höhe von 4.000 Euro für die Ergrei¬fung des Täters ausgesetzt.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise hierzu geben können werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Freiburg unter Telefonnummer 0761 882-5777 oder 0761 882-2480 rund um die Uhr zu melden.

lr

Rückfragen bitte an:
Laura Riske
Polizeipräsidium Freiburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0761 882-1011
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa