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Versuchtes Tötungsdelikt – Haftbefehl erlassen
Verantwortlich: Staatsanwältin Irene Schott und Polizeikommissar Thomas Knaup
Stand: 15.05.2015, 13:15 Uhr
Gemeinsame Medieninformation
Staatsanwaltschaft Görlitz
Polizeidirektion Görlitz
Versuchtes Tötungsdelikt – Haftbefehl erlassen
Am Donnerstag hat der Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehl gegen einen 53-jährigen Zittauer erlassen. Dieser soll am späten Mittwochnachmittag versucht haben, in seiner Wohnung an der Frauenstraße einen 56-jährigen Mann mit einem Messer zu töten.
Die beiden stark alkoholisierten Männer sollen dort aus bislang ungeklärten Gründen in Streit geraten sein. Nach derzeitigem Ermittlungsstand stach der Wohnungsinhaber bei der Auseinandersetzung mit einem Messer mehrfach auf seinen Gast ein und fügte ihm damit lebensgefährliche Verletzungen zu. Im Anschluss rief der Tatverdächtige aus dem Fenster seiner Wohnung um Hilfe, sodass Rettungsdienst und Polizei zeitnah vor Ort eintrafen. Der Verletzte wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht und dort unverzüglich notoperiert.
Totschlag ist mit Freiheitsstrafe zwischen fünf Jahren und 15 Jahren bedroht. Der Versuch kann milder bestraft werden.
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Quelle: Polizei Sachsen