Brandlegung an Asylbewerberheim – 2.000 Euro Belohnung ausgesetzt – Kripo Landshut bittet erneut um Hinweise – Update 1

Brandlegung an Asylbewerberheim – 2.000 Euro Belohnung ausgesetzt – Kripo Landshut bittet erneut um Hinweise – Update 1

WALLERSDORF, LKR. DINGOLFING-LANDAU. Wie bereits berichtet, kam es in der Nacht von 06. auf 07. Mai 2015 zu einer versuchten Brandlegung an der Asylbewerberunterkunft in der Wallersdorfer Osenstraße. Personen wurden dabei nicht verletzt, der Sachschaden ist gering. Staatsanwaltschaft Landshut und die Ermittlungsgruppe „Osenstraße“ der Kripo Landshut ermitteln weiter mit Hochdruck an dem Fall.

Erste Meldung

Brandlegung an Asylbewerberunterkunft »

Die Ermittlungen laufen nach wie vor auf Hochtouren. Eine heiße Spur gibt es bisher nicht. Auch die Reaktionen aus der Bevölkerung auf die bisherigen Zeugenaufrufe waren relativ gering. Die am und im Umfeld des Brandorts gesicherten Spuren werden derzeit im Bayerischen Landeskriminalamt ausgewertet. Des Weiteren laufen immer noch Befragungen bzw. Vernehmungen von Bewohnern der Unterkunft und der unmittelbaren Nachbarschaft.

In einem möglichen Zusammenhang mit dem Brandanschlag könnten mehrere Personen stehen, die sich unmittelbar vor dem Anschlag mit einem Pkw im Bereich des Brandobjektes in der Osenstraße aufhielten.

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Landshut bitten die Bevölkerung nochmals unter Tel. 0871/9252-0 um Mithilfe bei der Aufklärung der Tat. Wer hat in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 06./07.05.2015, gegen 02.00 Uhr, im Bereich der Osenstraße in Wallersdorf verdächtige Wahrnehmungen gemacht? Wem sind in dieser Nacht im Umfeld der Asylunterkunft verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen? Wer hat Personen wahrgenommen, die Behältnisse oder Flaschen in der Nähe des Brandortes mit sich führten?

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tät oder zur Ergreifung des Täters führen ist vom Bayerischen Landeskriminalamt in München eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt worden. Einen Anspruch auf die Belohnung haben ausschließlich Privatpersonen und nicht Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Die Zuerkennung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Presseauskünfte zu dem Fall erteilt nach wie vor ausschließlich die Staatsanwaltschaft Landshut.

Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team, Michael Emmer, PHK, 09421-868-1013
Veröffentlicht am 15.05.2015 um 13.30 Uhr



Quelle: Bayerische Polizei