POL-HH: 150508-3. Festnahme nach versuchten Wohnungseinbrüchen in Hamburg-Stellingen und Hamburg-Eidelstedt

08.05.2015 – 15:32

Hamburg (ots) – 150508-3. Festnahme nach versuchten Wohnungseinbrüchen in Hamburg-Stellingen und Hamburg-Eidelstedt

Tatzeit: 07.05.2015, ca. 07:40 Uhr, 08.45 Uhr, 08:48 Uhr und 09:55 Uhr Tatort: Hamburg-Stellingen, Försterweg, Gutenbergstraße und Melanchthonstraße, Hamburg-Eidelstedt, Hilpertweg

Ein Kradfahrer des Polizeikommissariates 25 hat einen 27-jährigen Serben vorläufig festgenommen, der versuchte, in mehrere Wohnungen einzubrechen. Das Einbruchsdezernat LKA 43 übernahm die Ermittlungen.

Der mutmaßliche Täter klingelte zunächst an einer Haustür im Försterweg. Als die Tür von dem 30-jährigen Wohnungsinhaber geöffnet wurde, fragte der Mann nach einem „Dennis“, der dem Wohnungsinhaber aber nicht bekannt war. Hierauf reagierte der Südländer patzig und ging. Gegen 08.45 Uhr sah eine 54-jährige Frau an ihrer Terrassentür in der Gutenbergstraße den mutmaßlichen Täter, der daraufhin weg lief. Der 36-jährige Wohnungsinhaber schlief in seiner Wohnung in der Melanchthonstraße als gegen 08.48 Uhr an seiner Wohnungstür mehrfach geklingelt wurde. Plötzlich wurde sein „auf Kipp“ stehendes Fenster geöffnet. Der Wohnungsinhaber wurde wach und ging in die Küche. Hier traf er auf den Täter. Der Täter sprühte dem Opfer Tränengas ins Gesicht (das Opfer erlitt eine Augenreizung) und floh aus der Wohnung. Auch in die Wohnung im Hilpertweg stieg der Täter über ein „auf Kipp“ gestelltes Fenster ein. Der 55-jährige Wohnungsinhaber stellte den Einbrecher in seiner Wohnung und sprach ihn direkt an, so dass dieser floh.

Diebesgut wurde in keinem der Fälle erlangt.

Die Besatzungen von neun Funkstreifenwagen und ein Kradfahrer fahndeten nach dem flüchtenden Täter. Im Redingskamp hat der Kradfahrer den Serben vorläufig festgenommen. Er hatte einen Elektoschocker und ein Reizgasspray bei sich.

Die bei der Polizei angegebenen Personalien waren falsch. Es konnte ermittelt werden, dass es sich um einen polizeibekannten Einbrecher handelte, der dem Haftrichter zugeführt wurde.

Schr.

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Quelle: news aktuell / dpa