POL-OLD: +++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg kontrolliert den gewerblichen Güter- und Personenverkehr +++ 12 Untersagungen der Weiterfahrt +++

08.05.2015 – 14:21

Oldenburg (ots)

 Am gestrigen Donnerstag, dem 07.05.2015, kontrollierten in der Zeit  von 09:00 bis 15:00 Uhr 22 speziell ausgebildete Polizeibeamte der  Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg an der A 28  im Landkreis Ammerland den gewerblichen Güter- und Personenverkehr.   Insgesamt kontrollierten die Beamten 37 Fahrzeuge, bei denen 25  Fahrzeuge zu beanstanden waren. Dies entspricht einer  Beanstandungsquote von 67 Prozent. 12 Fahrern wurde vor Ort die  Weiterfahrt untersagt.  Überladung, inkorrekte Ladungssicherung und ein schlechter  technischer Allgemeinzustand waren die häufigsten Mängel. Ebenfalls  stellten die Beamten Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht fest.    Besonderheiten:  Bei einem 49-jährigen Fahrzeugführer eines Sattelzuges aus den  Niederlanden stellten die Beamten erhebliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest. U.a. missachtete dieser die Pflicht zur  Wochenendruhezeit und überschritt diese um 84 Stunden. Weiterhin  legte der Fahrer die wöchentliche Ruhezeit vier Tage zu spät ein und  musste deshalb eine Sicherheitsleistung von 1500,00 EUR entrichten.  Bei einem Sattelzug aus Tschechien, der mit Autoteilen beladen und  auf dem Weg nach Emden war, waren die Bremsscheiben der Vorderachse  komplett eingerissen. Die Weiterfahrt wurde bis bis Schadensbehebung  untersagt. Der 31-jährige Fahrer musste eine vor Ort eine  Sicherheitsleistung in Höhe von 450,00 EUR leisten.   Auf einem Lkw wurde ein Kunststoffcontainer mit 470 Liter flüssigen  und entzündbaren Stoffen gänzlich ohne Ladungssicherung befördert.  Gegen den 52-jährigen deutschen Fahrzeugführer leiteten die  Kontrolleure ein Bußgeldverfahren ein und untersagten bis zur  Nachsicherung die Weiterfahrt.  Ein Sattelzug aus Bremen, beladen mit Stahlteilen, müsste in  Oldenburg einer Werkstatt vorgeführt werden. Dort stellte man  erhebliche Mängel an der Bremsanlage des Sattelaufliegers fest. Gegen den Fahrer und den Halter wurde jeweils ein Bußgeldverfahren  eingeleitet. Desweiteren missachtete der Fahrer die Lenk- und  Ruhezeiten sowie die Ladungssicherung.         

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Quelle: news aktuell / dpa