Nach Unfall auf Löwenbrücke – Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg
WÜRZBURG. Nachdem es in der vorletzten Septemberwoche 2014 zu einem folgenschweren Verkehrsunfall gekommen ist, bei dem ein 15 Monate altes Kleinkind schwer verletzt worden war, liegen jetzt die Ermittlungsergebnisse vor. Demnach wird dem 19-jährigen Unfallverursacher vorgeworfen, mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein.
Wie bereits berichtet, war der 19-Jährige am 22. September 2014 gegen 17:00 Uhr mit seinem Suzuki-Geländewagen von der Saalgasse kommend auf die Löwenbrücke aufgefahren und hatte anschließend die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. In der Folge war er auf die linke Fahrbahnseite geraten, wo ein entgegenkommender Pkw-Fahrer gerade noch ausweichen konnte. Beim Gegensteuern geriet das Fahrzeug dann wieder nach rechts und erfasste einen Kinderwagen, der von einer Frau auf dem Gehweg geschoben wurde.
Das 15 Monate alte Kind erlitt bei dem Unfall schwere knöcherne und innere Verletzungen im Bereich des Beckens und wurde nach Erstversorgung durch einen Notarzt noch am Abend in einer Klinik notoperiert. Die Mutter des Kindes, die nach dem Unfall verständigt worden war, die 23-Jährige, die mit dem Kind unterwegs war sowie der Unfallverursacher wurden aufgrund eines schweren Schocks ebenfalls in einem Krankenhaus behandelt.
Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt, die in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg erfolgt sind und in die auch ein Sachverständiger mit eingebunden war, ist die Staatsanwaltschaft nunmehr zu der Überzeugung gelangt, dass der 19-Jährige mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs war. Dies haben u. a. technische Untersuchungen sowie die Vernehmung zahlreicher Zeugen ergeben.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat daher wegen fahrlässiger Körperverletzung Anklage zum Jugendrichter gegen den Unfallverursacher erhoben. Über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und etwaige Hauptverhandlungstermine ist aber noch nicht entschieden.