06.05.2015 – 12:38
Kreis Dithmarschen (ots) – In Heide sichteten Zeugen gestern Abend (23.04 Uhr) einen „sehr betrunkenen Radfahrer“ in der Hamburger Straße.
Die Polizei testete den Mann mit einem Atemalkoholwert von 2,80 Promille. Rechtliche Folgen: Blutprobenentnahme, Strafanzeige wegen „Trunkenheit im Verkehr“ (§ 316 StGB), Sicherstellung des Kfz-Führerscheins. Ihm wurde zudem untersagte, Fahrten mit führerscheinpflichtigen Fahrzeugen zu unternehmen – für ihn sicherlich ein empfindliches Übel, denn der Mann ist Verkaufsfahrer für ein Unternehmen.
Unerwartet kam die Sicherstellung des Führerscheins für ihn nicht. Er sei Alkoholiker und habe schon damit gerechnet, dass er das Dokument einmal abgeben muss, weil er betrunken auf dem Rad unterwegs ist und die entsprechende Konzentration in sich habe. Zudem bedankte er sich bei den Beamten, dass sie ihn angehalten hätten. Er selbst war der Meinung, das Fahrrad nicht sicher führen zu können und „schon fast vom Weg abgekommen“ zu sein.
Hermann Schwichtenberg
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