POL-IZ: 150506.2-Heide: Mehrere Warendiebstähle aufgeklärt

06.05.2015 – 12:23

Kreis Dithmarschen (ots) – Fall 1: Das Polizeirevier Heide bearbeitet eine Diebstahlsanzeige gegen einen 38 Jahre alten Mann mit Wohnsitz in Albersdorf. Er wird beschuldigt, am vergangenen Donnerstag (11.30 Uhr) in einem Baumarkt in der Schanzenstraße zwei Airbrsuh-Spritzen im Gesamtwert von knapp 80 Euro gestohlen zu haben. Bei der Straftat ertappt worden war er von einem Warenhausdetektiv.

Fall 2: Mehrere Damenoberteile in verschiedenen Farben hatte ein 35 Jahre alter Mann mit Wohnsitz in Tellingstedt am Sonntag in einem Bekleidungsgeschäft in der Süderstraße an sich genommen und wollte damit den Verkaufsraum verlassen – ohne die 90 Euro dafür zu entrichten. Zudem wird der Mann beschuldigt, am selben Tag in einem weiteren Geschäft (in der Hafenstraße) 17 T-Shirts und Damenparfum im Gesamtwert von rund 89 Euro gestohlen zu haben. Das gesamte Stehlgut wurde von der Polizei bei der Festnahme des Mannes sichergestellt.

Fall 3: Das Polizeirevier Heide bearbeitet eine Diebstahlsanzeige gegen zwei weibliche Personen (17/Meldorf + 19/Tornesch), die beschuldigt werden, am 29. März in einem Verbrauchermarkt in der Hafenstraße Tonträger im Wert von rund 160 Euro gestohlen zu haben. Beobachtet worden war die Straftat von einem Warenhausdetektiv.

Fall 4: Das ging einer Erziehungsberechtigten aus Dithmarschen dann doch zu weit – sie erschien mit einem zwölfjährigen Jungen bei der Polizei, der dann auch zugab, am Montag in einem Geschäft in der Friedrichstraße Süßigkeiten im Wert von mehreren Euro gestohlen und ein Teil davon bereits verzehrt zu haben. Er habe das Unternehmen nach dem Schulbesuch in der Absicht betreten, Süßigkeiten für sich zu entwenden. Zuhause zur Rede gestellt, gab er den Diebstahl sofort zu. Anschließend ging es dann zur Polizei und danach zu dem betroffenen Geschäft, wo der Junge die noch vorhandenen Süßigkeiten artig abgab und sich entschuldigte. Das betroffene Geschäft hat auf einen Strafantrag verzichtet. Polizeisprecher Hermann Schwichtenberg: „Die Erziehungsberechtigte hat absolut richtig gehandelt und dem Kind damit ein gutes Beispiel gegeben. Für den Jungen dürfte damit feststehen, dass man Diebstähle nicht begeht und für sein Verhalten auch einzustehen hat. Nur so kann man sich zum Positiven hin entwickeln.“

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa