BPOLI EBB: Feststellung der Bundespolizei

06.05.2015 – 10:53

Vierkirchen: (ots) – Am 04.05.2015 gegen 03:40 Uhr wurde ein 38- jähriger ukrainischer Staatsangehöriger als Insasse in einem ukrainischen Linienbus mit dem Fahrziel Bonn, auf der BAB 4, auf dem Rastplatz Wacheberg Nord kontrolliert. Der Mann konnte sich zur Kontrolle mit einem gültigen ukrainischen Reisepass ausweisen. Im Reisepass befand sich zur Legitimation der Einreise ins Gebiet der Schengener Vertragsstaaten ein gültiges polnisches Schengenvisum. Das Visum war ausgestellt für den Zweck einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen. Die Person gab zu verstehen, aus der Ukraine zu kommen und für drei Tage seinen Bruder in Frankfurt a.M. besuchen zu wollen. Danach hatte er vor, wieder in die Ukraine zurück zu fahren. Die Frage nach einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen wurde durch die Person verneint. Aufgrund dieser Angaben begründete sich der Verdacht, dass der ukrainische Staatsangehörige bei der Visumsbeantragung falsche Angaben zum tatsächlichen Zweck der Reise gemacht hat. Wegen des Verdachts des Gebrauches eines durch unrichtige oder unvollständig gemachte Angaben erworbenen Visums im Rechtsverkehr und somit der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, wurde der Mann in Gewahrsam genommen und in die Diensträume des Bundespolizeireviers in Bautzen verbracht. Das Schengenvisum wurde annulliert und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Anzeigenerstattung wurde die Person mit der Aufforderung zur Ausreise auf freien Fuß gesetzt.

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Quelle: news aktuell / dpa