04.05.2015 – 13:16
Hannover (ots) – Flughafen Hannover:
Am 03.05.2015 wurden bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul (Türkei) drei Fahndungsnotierungen bei einem 31-jährigen türkischen Fluggast durch die Bundespolizei festgestellt.
Im ersten Fall war er wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt worden und hatte sich der Vollstreckung entzogen. Durch Zahlung von 600,-EUR blieben ihm 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Aufgrund der festgestellten ladungsfähigen Anschrift erwarten ihn zwei weitere Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
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Frank Steigerwald
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