POL-TUT: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Tuttlingen vom 04.05.2015

04.05.2015 – 08:50

Tuttlingen (ots) – (Tuttlingen) Ermittlungserfolg: Polizei ermittelt gegen zwei junge Männer wegen einer Vielzahl begangener Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien im Stadtgebiet Tuttlingen

Im Laufe des vergangenen Jahres und auch zu Beginn des Jahres 2015 wurden von bislang unbekannten Tätern eine Vielzahl von Sachbeschädigungen an Gebäuden und sonstigen Einrichtungen durch Farbschmierereien aus der Graffiti-Szene begangen.

Nun kann das Polizeirevier Tuttlingen erneut einen Aufklärungserfolg nachweisen. Derzeit wird gegen zwei junge Männer aus Tuttlingen ermittelt, die im dringenden Verdacht stehen, verschiedene der genannten Sachbeschädigung im Stadtgebiet Tuttlingen begangen zu haben.

Die beiden Männer – einer davon 21 Jahre alt, der andere 28 Jahre – wurden Ende 2014 von Beamten aus Stuttgart bei der Verübung von gleichgelagerten Sachbeschädigungen und Farbschmierereien in der Stuttgarter Innenstadt auf frischer Tat angetroffen und in der Folge vorläufig festgenommen. Dort hatten die beiden Männer ein Zufahrtstor und einen DRK-Rettungswagen mit entsprechenden „TAG´s“ aus der Graffiti-Szene beschmiert.

Nach den von Beamten des Polizeireviers Tuttlingen geführten Folgeermittlungen und durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen nach vorangegangenem richterlichen Beschluss stehen die Beiden nun im dringenden Tatverdacht, auch im Stadtgebiet Tuttlingen eine Vielzahl der genannten Sachbeschädigung in den Jahren 2014 und 2015 entweder zusammen oder auch einzeln begangen zu haben. Anhand der Ermittlungen stehen der 21-Jährige und der 28-Jährige im dringenden Verdacht, mindestens sechs Farbschmierereien gemeinsam verübt zu haben. Mindestens 16 weitere Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien aus der Graffiti-Szene konnten dem Jüngeren der Beiden zugeordnet werden.

Entsprechende Strafanzeigen wurden mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Rottweil weitergeleitete. Zunächst werden sich die beiden Männer in einem Strafverfahren für ihre Taten verantworten müssen. Mit hohen zivilrechtlichen Forderungen für Kosten der Instandsetzung beziehungsweise Reinigung von öffentlichen und privaten Gebäude und Einrichtungen müssen die beiden Männer dann in der Folge rechnen.

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Dieter Popp
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Quelle: news aktuell / dpa