POL-LG: Regionale Kontrollgruppe der PD Lüneburg kontrolliert Lebendtiertransporte

30.04.2015 – 11:56

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Lüneburg (ots) – 15 Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion (PD) Lüneburg kontrollierten am 29. April im Bezirk der Polizeidirektion Lüneburg auf den BAB 7, BAB 1, BAB 39 sowie auf den Bundesstraßen B 209/404 insgesamt 27 Lebendtiertransporte. Sie wurden dabei unterstützt von zwei Amtsveterinären aus zwei Landkreisen, einem Tierarzt des LAVES sowie einigen Tierärzten, die sich in der Referendarausbildung befinden.

Dabei stellten sie bei 13 Fahrzeugen insgesamt 23 Mängel fest: drei Mal lag der Beanstandungsgrund in Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz sowie in 15 Fällen aufgrund von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Außerdem mussten in jeweils zwei Fällen mangelhafte Reifen und Überladung beanstandet werden und in einem Fall ein TÜV-Verstoß. In einem Fall wurde vorübergehend die Weiterfahrt untersagt.

Die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden von den Veterinären zwar als nicht ganz so schwerwiegende Verstöße eingestuft, dennoch zeigt die hohe Zahl an Beanstandungen deutlich den Bedarf für Kontrollen von Tiertransporten. Einsatzleiter Peter Schilling, Autobahnpolizeikommissariat Winsen, dazu: „Wir werden in unregelmäßigen Abständen auch künftig gezielt Kontrollen von Tiertransporten durchführen. Die Zahl an Beanstandungen zeigt uns deutlich, dass hier weiter Handlungsbedarf besteht.“

Einige Beispiele: Bei einem Sattelzug wurden auf vier Etagen 400 Ferkel und zehn Sauen transportiert. Die Sauen befanden sich auf der oberen Etage und stießen mit dem Rücken deutlich gegen das Dach des Transporters. In diesem Fall wurde eine polizeilich und amtstierärztlich überwachte Abladung und Umgruppierung angeordnet. Nachdem für die zehn Sauen die nötige Rückenfreiheit hergestellt werden konnte, setzte der Transport seine Fahrt in Richtung Baden-Württemberg fort. Hier wird für Fahrer und Spediteur ein durchaus erhebliches Bußgeld durch ds zuständige Ordnungsamt des Landkreises erhobenw erden.

In einem anderen Fall waren Verschlusstopfen im Boden nicht verschlossen, so dass während der Fahrt die verschmutzte Einstreu auf die Fahrbahn rieselte. Hier führte der Fahrer eine provisorische Reparatur durch, so dass vorerst die Fahrt fortgesetzt werden konnte. Allerdings verpflichtet die ausgestellte Mängelmeldung der Polizei den Spediteur hier zur Reparatur.

Weitere Beanstandungen aus dem Tierschutzbereich werden eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zur Folge haben, aus fachlicher Sicht werden sie allerdings als eher geringgradig eingestuft: auf einem Transporter hatten die Schweine eine defekte Trennwand hochgedrückt, so dass die Gruppen nicht mehr wie vorgeschrieben separiert waren, in einem weiteren Fall wurden die vorgeschriebenen Gruppengrößen nicht eingehalten oder dem Fahrer fehlte der erforderliche Tiertransporte-Befähigungsnachweis.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lüneburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wiebke Hennig
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131/8306-1050
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E-Mail: wiebke.hennig@polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/pd_lueneburg/

Quelle: news aktuell / dpa