POL-NMS: 150430-1-pdnms Gartenlaubenaufbrüche konnten aufgeklärt werden

30.04.2015 – 10:33

Neumünster (ots) – 150430-1-pdnms Gartenlaubenaufbrüche konnten aufgeklärt werden

Neumünster / Bereits seit Ende November 2014 ermittelten die Beamten der Polizeistation Gadeland wegen diverser Gartenlaubenaufbrüche in den Kleingartenanlagen „Störbrücke“ und Hans-Sass-Kolonie. Dabei wurden immer wieder Werkzeuge, Elektrokleingeräte, Elektrowerkzeuge sowie Kabeltrommeln gestohlen. Oftmals überstiegen die verursachten Sachschäden den Wert der gestohlenen Sachen um ein vielfaches. Zunächst ergab sich kein konkreter Tatverdacht. Im Januar 2015 erhielt die Polizei dann allerdings den Hinweis auf einen obdachlosen 39-jährigen Neumünsteraner, der in einer Gartenlaube in der „Störbrücke“ gehaust hatte. Dieser wurde aufgrund des aufgefundenen Diebesgutes in dieser Laube als dringend tatverdächtig angesehen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass er auch in nicht üblichen Mengen Buntmetall verkauft hatte. Insgesamt wurden 33 Anzeigen bearbeitet. Die Polizei konnte mittlerweile gut 50 Geschädigte ermitteln. Den Gesamtschaden (Diebesgut und Sachschäden) schätzt die Polizei auf etwa 15.000 Euro. Neben den Taten ab November 2014 dürften von dem Tatverdächtigen auch noch weitere Diebstahlsdelikte ab Juni 2014 begangen worden sein. Bei der Polizeistation Gadeland liegt noch sichergestelltes Diebesgut, das bislang keinem Geschädigten zugeordnet werden konnte, darunter auch diverse Kabeltrommeln, allerdings ohne Kabel, das offenbar abgerollt und zu Geld gemacht wurde. Mögliche weitere Geschädigte (Tatzeitraum eher Juni bis November 2014) werden gebeten sich unter der Tel.-Nr.: 04321 9450 mit der Polizei in Neumünster in Verbindung zu setzen. Der 39-jährige stellte sich am 01.04.2015 noch während der laufenden Ermittlungen, nicht zuletzt auch, weil er nach eigenen Angaben mitbekommen hatte, dass entsprechende Ermittlungen gegen ihn liefen. Er war bereits einschlägig in Erscheinung getreten und gegen ihn bestanden auch wegen anderer Strafsachen Haftbefehle, so dass er der JVA Neumünster überstellt wurde. In dem aktuellen Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Kiel ein Untersuchungshaftbefehl beantragt und zwischenzeitlich auch vom Amtsgericht Neumünster erlassen. Bilduntertitel: Wem gehören diese sichergestellten Gegenstände?

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Rainer Wetzel

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Quelle: news aktuell / dpa