29.04.2015 – 12:05
Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Seit dem 15. April 2015 setzt die Polizei in Baden-Württemberg zur Unterstützung des Anhaltevorgangs und zur Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Streifenwagens bei einer Verkehrskontrolle neben der Leuchtschrift „STOPP Polizei“ auch die neuen Anhalte-Unterstützungssignale „FlASHER“ und „YELP“ ein. FLASHER ist ein nach vorne gerichteter roter Blitz; YELP ist mit seinem grellen Pfeifton ein zusätzliches Tonsignal.
Im täglichen Polizeidienst ergaben sich oft Probleme, da das Anhaltesignal „STOPP Polizei“ von vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern häufig nicht oder nicht eindeutig wahrgenommen wird. Das Zuschalten des Sondersignals (Martinshorn) kann bei den Verkehrsteilnehmern wiederum zu Irritationen führen, da es dazu verpflichtet, freie Bahn zu schaffen, jedoch nicht anzuhalten. Die Unterstützungssignale wurden zur Optimierung des Anhaltevorgangs entwickelt und kommen bereits in mehreren Bundesländern zum Einsatz. Mit der Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind auch die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausrüstung von Polizeifahrzeugen mit den Unterstützungssignalen gegeben. Zudem verbessert es die Eigensicherung der Polizeibeamtinnen und Beamten bei der Kontrolle, da das zu kontrollierende Fahrzeug nicht mehr überholt werden muss.
Das Anhalten erfolgt von hinten in folgenden Handlungsschritten:
1. Anhaltesignal (Leuchtschrift) „STOPP POLIZEI“, das an den Signaleinrichtungen des Polizeifahrzeugs nach vorne gerichtet spiegelverkehrt angezeigt wird, sodass der Verkehrsteilnehmer beim Blick in den Rückspiegel die Aufforderung anzuhalten deutlich lesen kann.
2. Bei Ausbleiben einer Reaktion wird als optisches Unterstützungssignal der rote Blitz zugeschaltet.
3. Bei weiterem Ausbleiben einer Reaktion erfolgt das Zuschalten der grellen Sirene.
Am Mittwochvormittag wurde die neue Technik auf dem Mannheimer Maimarkt präsentiert. Leitender Kriminaldirektor Gerhard Regele, Leiter des Führungs- und Einsatzstabes des Polizeipräsidiums Mannheim stellte Fahrzeug und Technik sowohl denn anwesenden Medien als auch den interessierten Besuchern des Maimarktes vor.
Häufig gestellte Fragen waren:
1. Werden jetzt Blaulicht und Martinshorn abgeschafft?
Nein, Blaulicht und Martinshorn bleiben weiterhin im Einsatz. Um Verwechslungen zu vermeiden, werden die Anhalte-Unterstützungssignale nicht gemeinsam mit Blaulicht und Martinshorn genutzt. Roter Blitz und grelle Sirene in Kombination mit der Leuchtschrift „STOPP Polizei“ sind künftig eine Möglichkeit zur Aufforderung zum Anhalten. Mit Blaulicht und Martinshorn wird dagegen signalisiert, dass der Einsatzwagen passieren möchte.
2. Bekomme ich Ärger, wenn ich nicht anhalte?
Den Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten ist Folge zu leisten. Die Nichtbefolgung stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Der rote Blitz und das Tonsignal sind in Verbindung mit der Leuchtschrift „STOPP Polizei“ eine Anhalteaufforderung gemäß § 36 (5) StVO und somit eine Weisung der Polizei.
Wenn Sie nicht anhalten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt „bestraft“ werden.
3. Haben alle Streifenwagen in der Region die neuen Anhalte-Unterstützungssignale?
Bis spätestens Mitte 2015 sollen alle Streifenwagen von Mercedes Benz in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis mit der neuen Technik ausgestattet sein. Einige wenige blau/silberne Einsatzfahrzeuge anderer Automarken werden nicht mit „Flasher“ und „Yelp“ ausgerüstet sein.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Öffentlichkeitsarbeit
Norbert Schätzle
Telefon: 0621 174-1102
E-Mail: mannheim.pp@polizei.bwl.de
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