POL-VER: ++ TANZ IN DEN MAI – LANDKREIS VERDEN UND POLIZEIINSPEKTION VERDEN/OSTERHOLZ ACHTEN AUF JUGENDSCHUTZ ++

27.04.2015 – 07:00

Landkreis Verden (ots)

TANZ IN DEN MAI - LANDKREIS VERDEN UND POLIZEIINSPEKTION  VERDEN/OSTERHOLZ ACHTEN AUF JUGENDSCHUTZ  (Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Verden und der  Polizeiinspektion Verden/Osterholz)  LANDKREIS VERDEN. Wie im letzten Jahr werden auch auf den  diesjährigen Veranstaltungen zum Tanz in den Mai der Landkreis Verden und die Polizeiinspektion Verden/Osterholz die Einhaltung der  Jugendschutzbestimmungen kontrollieren. Die Veranstalter, die  Securitymitarbeiter und die Wirte der beiden großen Feste in  Fischerhude und Blender ziehen an einem Strick, wenn sie das Ziel  verfolgen, dem exzessiven Alkoholkonsum bei Jugendlichen  entgegenzuwirken. Zuviel Alkohol, insbesondere auf  Großveranstaltungen, bedeutet erfahrungsgemäß auch immer, dass im  Rausch Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begangen werden. "Wir  haben 2014 sehr positive Erfahrungen bei der Umsetzung des Konzepts  gemacht", so Jürgen Brüns, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes  bei der Polizei in Achim. In Fischerhude und Blender vernichteten die Jugendschutzteams diverse Spirituosen von Jugendlichen oder stellten  Alkoholika-Flaschen sicher. "Unser Vorgehen dürfte dazu beigetragen  habe, dass keine Person mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus  gebracht werden musste", fügt Brüns hinzu. Daher wird die Polizei am  Veranstaltungstag in Fischerhude und Blender jeweils mit einer  angemessenen Anzahl von Beamtinnen und Beamten erneut dafür sorgen,  dass es zu keinen negativen Auswüchsen kommen wird.   Heike Nodorp, Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Verden, führt  mit den örtlichen Ordnungsämtern und der Polizei auf den Festgeländen sowie im Umfeld Jugendschutzkontrollen durch. Nicht altersgerechte  mitgebrachte Alkoholika werden im Bedarfsfall sichergestellt bzw.  einvernehmlich ausgekippt. Angetrunkene Jugendliche müssen damit  rechnen, dass ihre Erziehungsberechtigten aufgefordert werden sie  abzuholen, um Gefahren für ihr Wohl während der Veranstaltung oder  auch danach auf dem Heimweg auszuschließen. Der Fachdienst Jugend und Familie des Landkreises macht anschließend den Erziehungsberechtigten Beratungs- und Unterstützungsangebote.  Verfahren werden gegen Erwachsene, die den Jugendlichen verbotenen  Alkohol verschafft haben, eingeleitet. Die beauftragte Security ist  zur Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes ebenfalls sensibilisiert.  "Wir ziehen da alle an einem Strang", so Nodorp, die auf folgende  Regelungen hinweisen möchte: In Blender gibt es landkreisweit die einzige Ausnahme. Hier dürfen  ortsansässige unter 16-Jährige im Beisein der Eltern das Fest  besuchen. Über 16-Jährigen ist der Aufenthalt allein und ohne  Muttizettel bis 1 Uhr erlaubt. Ohne gültigen Personalausweis ist kein Einlass möglich! Sonderbusverbindungen ab 1.00 Uhr wurden vom Wirt  Sven Sottorf eigens organisiert. Für 2 Euro/Fahrt/Personen kommen  alle wieder sicher nach Hause. Weitere Infos zum Shuttleservice gibt  es unter www.allerbus.de. Für Fischerhude gelten die üblichen bekannten Regelungen. Zu guter Letzt verbindet die Gäste und die unterschiedlichen  Verantwortlichen ein Ziel: Alle Altersgruppen sollen zwei schöne und  friedliche Traditionsveranstaltungen erleben können! 

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Quelle: news aktuell / dpa