25.04.2015 – 13:12
Delmenhorst (ots) – Trunkenheit im Straßenverkehr
Am 24. April 2015, um 14:20 Uhr, kontrollierten die Beamten des PK Nordenham eine 51-jährigen Nordenhamerin, die mit ihrem PKW die Blexersander Straße in Nordenham befuhr. Bei der Kontrolle konnten die Beamten in der Atemluft der Fahrzeugführerin deutlichen Alkoholgeruch feststellen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte diese Wahrnehmung.
Gegen die Fahrzeugführerin wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Durch einen Richter wurde zudem die Entnahme einer Blutprobe sowie die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet.
Um eine mögliche Weiterfahrt zu verhindern, wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Trunkenheit im Straßenverkehr
Ebenfalls am Freitag, den 24. April 2015, um 19:20 Uhr, stellten die Beamten des PK Nordenham eine weiteren alkoholisierten Fahrzeugführer fest. Die Beamten kontrollierten einen 59-jährigen Nordenhamer, der mit seinem PKW auf der Burhaver Straße in Nordenham-Schweewarden unterwegs war. Hierbei wurde in der Atemluft des Fahrzeugsführers Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen hohen Promillewert.
Gegen den Fahrzeugführer wurde Strafverfahren eingeleitet, eine Blutprobe wurde entnommen und der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Fahren unter Drogeneinfluss
Bei einer weiteren Verkehrskontrolle am Freitag, den 24.04.2015, gegen 15:30 Uhr, in der Straße Am Stadtpark, 26954 Nordenham, wurden bei einem 24-jährigen PKW-Führer Anzeichen für eine Beeinflussung durch Drogen festgestellt.
Daraufhin wurde nach richterlicher Anordnung eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
(Anm.: Der Regelsatz sieht in solchen Fällen eine Geldbuße von 500EUR, 2 Punkte im Verkehrszentralregister und ein 1-monatiges Fahrverbot vor.).
Fahren unter Drogeneinfluss
Am späten Nachmittag, ebenfalls am 24.04.2015, um 17:50 Uhr, führten Beamte des PK Nordenham eine Verkehrskontrolle in der Strandallee in 26969 Butjadingen, im Ortsteil Burhave, durch.
Auch hier erhärtete sich der Verdacht, dass der 35-jährige Fahrer den PKW unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln im öffentlichen Verkehrsraum geführt hat. Ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht und schlug positiv auf eine Beeinflussung durch THC (Tetrahydrocannabinol), den rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis),aus.
Daraufhin wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Fazit: Kein Alkohol und keine Drogen am Steuer!
Aufgrund der vielfachen Feststellungen vom Freitag wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alkohol- und Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr, neben überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtsloser Fahrweise, eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr darstellt. Weiter ziehen diese sogenannten Trunkenheitsfahrten ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mit erheblichen Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafe nach sich.
Trinken Sie daher, wenn Sie ein Fahrzeug führen oder eine Maschine bedienen müssen keinen Alkohol. Partybesucher sollten sich im Vorfeld einer Feier auf einen verlässlichen Fahrer, der nüchtern bleibt, einigen oder für den Heimweg öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Eltern sollten ihre Kinder dafür sensibilisieren, nach dem Discobesuch niemals bei alkoholisierten oder durch Betäubungsmittel berauschten Fahrzeugführern einzusteigen.
Sollten Sie beobachten, dass ein Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogenbeeinflussung ein Fahrzeug führen möchte, dann zeigen sie Zivilcourage und verhindern Sie, ohne sich dabei selbst zu gefährden, die mögliche Trunkenheitsfahrt. Informieren sie im Verdachtsfall ohne zu zögern über den Notruf 110 die Polizei.
Die Polizei Nordenham wird auch in Zukunft konsequent die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführern überprüfen. Nur hierdurch lassen sich folgenschwere Unfälle verhindern. Zugleich wird dadurch das Entdeckungsrisiko für potentielle Täter erhöht, so dass diese im Idealfall bereits im Vorfeld vom Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen absehen.
PK Nordenham
Tel.: 04731/9981-0