23.04.2015 – 11:28
Nürnberg (ots) – Ein 34-jähriger wohnsitzloser Osteuropäer lieferte sich heute Nacht (23.04.2015) mit mehreren Fahrzeugen der Nürnberger Polizei eine Verfolgungsfahrt. Ein Dienstfahrzeug wurde dabei beschädigt.
Dem Vorfall voraus ging die Mitteilung von Zeugen, dass gegen 01:30 Uhr ein Kleintransporter in der Oedenberger Straße ein abgestelltes Fahrzeug beschädigt hatte und im weiteren Verlauf gegen die Mauer einer Grundstückumzäunung gestoßen war. Anschließend fuhr das Fahrzeug weiter. Umgehend leitete die Einsatzzentrale Mittelfranken die Fahndung nach dem Flüchtenden ein.
Wenige Minuten später entdeckte eine Zivilstreife der Nürnberger Polizei den Fiat Ducato am Laufertorgraben und verfolgte ihn. Unterstützt wurden die Beamten dabei von mehreren Streifenfahrzeugen. Am Frauentorgraben versuchte eine Streife, den immer noch Flüchtenden mit deutlichen Haltesignalen anzuhalten. Diese missachtete er allerdings und fuhr weiter.
Das Dienstfahrzeug der Zivilbeamten war inzwischen auf gleicher Höhe und versuchte ebenfalls die Anhaltung. Dabei stieß der Fiat gegen den Dienst-Pkw. Anschließend kamen beide Fahrzeuge zum Stillstand. Der 34-Jährige stieg aus und rannte zunächst davon. Auf Höhe des Opernhauses holten ihn Beamte ein, überwältigten ihn und erklärten ihm die Festnahme.
Bei der Kontrolle konnte der Beschuldigte keinen Führerschein vorweisen, auch der Eigentumsnachweis seines Fahrzeuges ist noch nicht erbracht. Dafür hatte er aber mehr als 0,8 Promille im Blut. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, der Fiat-Ducato sichergestellt und der Beschuldigte in einem Haftraum der PI Nürnberg-Mitte untergebracht. Die weitere Sachbearbeitung übernahm die Nürnberger Verkehrspolizei.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg wird der Beschuldigte nach vorläufigem Abschluss der Amtsbehandlung zur Prüfung der Haftfrage einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg überstellt. Die noch andauernden Ermittlungen laufen u.a. wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und weiterer Verstöße nach straf- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen.
Der entstandene Sachschaden wird zurzeit auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Nach ersten Erkenntnissen wurden keine weiteren Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar geschädigt. Die eingesetzten Polizeibeamten blieben unverletzt.
Bert Rauenbusch/n
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