23.04.2015 – 11:27
Freiburg (ots) – Am Dienstag, 22.04.2015, befuhr eine 55 jährige Frau gegen 19:15 Uhr die B31a stadtauswärts. Ein Mitarbeiter eines deutschen Automobilclubs, welcher von der Auffahrt Stühlinger direkt hinter der 55 Jährigen auf die B31 auffuhr, sah, dass diese plötzlich ihre Fahrt verlangsamte und ihrem Wagen wendete um auf dem Zubringer auf der linken Spur wieder stadteinwärts zu fahren. Dies verhinderte der aufmerksame Mann, indem er sein Fahrzeug quer auf die Fahrbahn stellte und diese dadurch versperrte. Daraufhin rief er die Polizei, welche die 55 Jährige Geisterfahrerin mit auf das Polizeirevier nahm. Dort stellte sich heraus, dass die ortsunkundige Dame nicht wusste, dass die B31 eine zweispurige Straße ist, sondern dachte, dass es sich um eine normale Straße mit einer Fahrspur stadtein- und einer Fahrspur stadtauswärts handele. Als sie merkte, dass sie falsch gefahren sei, wollte sie umdrehen und wieder zurück fahren. Verletzt wurde, auch dank des schnellen Eingreifens des Anrufers, bei der waghalsigen Aktion niemand. Die 55 Jährige erwartet nun ein Bußgeldbescheid über 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
ma
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