22.04.2015 – 17:05
Oldenburg (ots) –
40 Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg führten am 21. April 2015 auf den Bundesautobahnen 1, 27 und 28 Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch. Die speziell ausgebildeten Kontrolleure hatten hierbei die Gefahrguttransporte im Fokus. Insgesamt kontrollierten die Beamten 73 Beförderungseinheiten, darunter 42 Gefahrguttransporte. Bei 32 Fahrzeugen gab es Grund zur Beanstandung, davon waren 24 Beförderungseinheiten mit gefährlicher Ladung betroffen. Neun Fahrzeugführer mussten ihre Weiterfahrt noch an Ort und Stelle beenden. Unter den Beanstandungen befanden sich neben u.a. Verstöße gegen das Gefahrgutrecht, Lenk- und Ruhezeiten, mangelnde Ladungssicherung sowie technische Mängel. Herausragende Ereignisse: Ein Sattelzug aus Luxemburg wurde auf dem Weg von Belgien nach Essen (Oldenburg) kontrolliert. Das Fahrzeug war mit 10 Tonnen Gefahrgut beladen (Zusätze für Schweinefutter). Da der 43-jährige Fahrer bei der Kontrolle nicht die für das Gefahrgut erforderlichen Beförderungspapiere aushändigen konnte, leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt. Im Notfall sind Rettungskräfte auf die Angaben im Beförderungspapier angewiesen, um die Gefahren des transportierten Gutes einschätzen zu können (z.B. Reaktionsfähigkeit mit Wasser) und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Neben dem Fahrer müssen auch der Ladungsabsender als auch der Beförderer mit entsprechenden Verfahren und insgesamt einem Bußgeld in Höhe von 1200 Euro rechnen. Bei einem Lkw ( 7,5t zulässiges Gesamtgewicht) eines Handwerkbetriebes für Estricharbeiten stellten die Beamten auf der A 28 fest, dass 400 ml in 20 l Gebinden mit ätzender und umweltgefährdenden Chemikalien ungesichert auf der Ladefläche transportiert wurden. Der Fahrer gab an, als Handwerksbetrieb eine Ausnahme im Gefahrgutrecht in Anspruch zu nehmen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Ladung gegen Beschädigungen auf der Ladefläche gesichert ist. Der Fahrer muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
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