21.04.2015 – 15:38
Kassel (ots) – Bereits in der Nacht zum Samstag wurden zwei PKW mit einem Stuhl durch zwei jugendliche Täter stark beschädigt. Es entstand Sachschaden in Höhe von 2.000,- Euro. In einer gemeinsamen Aktion von Beamten der Reviere Ost und Mitte konnten die Täter noch in der Nacht gefasst werden.
Am Samstag, gegen 01.50 Uhr morgens stellten Beamten des Reviers Mitte in der Liebigstraße in Höhe der Hausnummer 10 zwei beschädigte PKW fest. Zwei Zeugen schilderten den Beamten, dass sie gegen 01.30 Uhr lautes Geschrei und dumpfe Schläge vernahmen. Vom Fenster aus sahen sie zwei männliche Personen, die einen Stuhl gegen die Seitenscheibe eines PKW schlugen. Anschließend schmissen die Täter den Stuhl in einen angrenzenden Bach. Aufgrund der Dunkelheit konnten die Zeugen die Täter grob beschreiben. Ein dritter Zeuge, der die Polizei über den Vorfall verständigt hatte, äußerte den Beamten gegenüber, dass die Täter unter Umständen mit ihren Handys Fotos von sich gemacht haben.
Drogen auf der Flucht weggeworfen Beamte des Reviers Ost stellten während der Fahndung zwei männliche Personen im Bereich Mombach-/Gottschalkstraße fest, auf die die Beschreibung der Zeugen zutraf. Als die jungen Männer den Streifenwagen erblickten, rannten sie davon. Die Beamten nahmen umgehend die Verfolgung auf. Auf der Flucht schmiss einer der Männer ein Päckchen mit Drogen weg. Die beiden leicht alkoholisierten 16- und 17-Jährigen wurden im Bereich des Schlachthofes festgenommen und auf das Revier Mitte gebracht. Dort sind sie, nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen, beide in die Obhut ihrer Eltern übergeben worden.
Im Zuge weiterer Ermittlungen stellte sich heraus, dass die beiden jugendlichen Täter auch noch die Kennzeichen von zwei PKW entfernt hatten. Beide Kennzeichen konnten jedoch durch Beamte des Reviers Mitte im Bereich Liebigstraße/Zufahrt Klinikum aufgefunden und ihren Besitzern übergeben werden.
Die zwei jungen Männer aus Kassel erwarten nun mehrere Ermittlungsverfahren hinsichtlich Sachbeschädigung, Kennzeichendiebstahl, Urkundenunterdrückung sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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