21.04.2015 – 14:10
Freiburg (ots) – Schliengen. Arbeitsunfall
Bei einem Arbeitsunfall in der Bellinger Straße wurde am Montagnachmittag ein 46 Jahre alter Arbeiter schwer verletzt. Er war dabei, an einem Wohnhaus Reparaturen am Flachdach vorzunehmen. Als er gegen 16 Uhr auf die Leiter stieg, um vom Dach herunterzusteigen, dürfte er nach Sachlage von einer Sprosse abgerutscht und ca. vier Meter in Tiefe gefallen sein. Er erlitt bei dem Sturz schwere Verletzungen und wurde mit dem Rettungshubschrauber in die Uniklinik nach Freiburg geflogen.
Kandern. Zusammenstoß von Pkw mit Fahrrad, Fahrradfahrer fährt weiter
Am Sonntag kam es auf der L 135 zwischen Steinen und Kandern zu einem Verkehrsunfall. Ein in Richtung Kandern fahrender Radfahrer kam in einer Kurve auf die linke Seite und stieß mit einem entgegenkommenden BMW zusammen. Die BMW-Fahrerin unterhielt sich kurz mit dem Radfahrer. Als dieser hörte, dass die Frau die Polizei verständigen wollte, stieg er auf sein Fahrrad und fuhr davon. Bei dem Unfall ist ein Schaden in Höhe von ca. 1000 Euro entstanden. Die Polizei sucht nun nach dem Radfahrer. Er war mit einem weißen Fahrrad, evtl. einem Mountainbike, unterwegs. Er war ca. 20 bis 30 Jahre alt, schlank und hatte einen Irokesenschnitt. Er trug eine schwarze Trainingshose mit drei weißen Streifen und einem roten Streifen im Hüftbereich. Auf dem Rücken hatte er einen schwarzen Rucksack mit weißen Streifen. Wer Hinweise zu dem Radfahrer geben kann, wird gebeten sich mit dem Polizeiposten Markgräflerland (Tel. 07626 977800) in Verbindung zu setzen.
Weil-Otterbach. Autofahrer unter Drogeneinfluss
Am Montagabend wurde die Polizei vom Zoll zum Parkplatz der Landesgartenschau gerufen. Sie hatten einen aus der Schweiz eingereisten Fiat Punto kontrolliert und bei dem 37 Jahre alten Fahrer einen Joint und Cannabis gefunden. Bei dem Autofahrer wurde Symptome für eine Drogenbeeinflussung festgestellt, ein Vortest zeigte beim Cannabiswirkstoff THC ein positives Ergebnis. Eine Blutuntersuchung wurde veranlasst, der Fahrer wurde untersagt, in den nächsten 24 Stunden ein Kraftfahrzeug zu führen.
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