21.04.2015 – 10:16
Landkreis Verden (ots) –
Zeugen gesucht Verden. Der Zentrale Kriminaldienst in Verden sucht zwei Zeugen, die eine Körperverletzung am Freitag, den 17.04.2015, auf dem Rathausplatz in Verden gesehen haben und die auch couragiert gegen den Täter eingeschritten sind. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 20-Jährigen, der gegen 17:30 Uhr eine Jugendliche in der Fußgängerzone nahe des Podests beschimpfte. Das Motiv dafür ist unklar. Im Laufe des Geschehens soll der junge Mann ein Messer in der Hand gehabt haben. Zwei unbeteiligte Personen, eine unbekannte Frau und ein unbekannter Mann, schritten ein und stellten sich zwischen die Jugendliche und den jungen Mann, der daraufhin wegging. Die Polizei Verden ermittelt gegen ihn wegen Körperverletzung und Bedrohung. Insbesondere die zwei einschreitenden Erwachsenen werden gebeten, sich mit der Polizei Verden unter Telefon 04231/8060 in Verbindung zu setzen. Mülltonnen und Äste brannten Verden. Aus ungeklärter Ursache brannten am Montag, gegen 20:30 Uhr, drei Mülltonnen, die an einem Gebäude an der Lindhooper Straße aufgestellt waren. Das Glas eines Fensters wurde dadurch beschädigt und ist gesprungen. Die Feuerwehr löschte den Kleinbrand ab. Um 22:45 Uhr mussten die Einsatzkräfte erneut ausrücken. In der Straße Am Stadtwald brannten Äste. Auch hier löschte die Feuerwehr Verden das kleine Feuer ab. Ein Schaden entstand hier nicht. Ob jemand die beiden Kleinbrände vorsätzlich oder fahrlässig gelegt hat, ist unklar. In beiden Fällen hat die Polizei Verden die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon 04231/8060 zu melden. Radfahrer angefahren Achim. Am Montag kam es gegen 16:15 Uhr auf der Uesener Feldstraße zu einem Zusammenstoß zwischen Auto und Radfahrer. Eine 50-jährige Mazda-Fahrerin wollte vom P+R-Parkplatz an der Anschlussstelle Achim-Ost auf die Uesener Feldstraße einbiegen. Dabei missachtete sie die Vorfahrt eines 30-jährigen Radfahrers, der sich von rechts auf dem Radweg näherte. Bei dem Zusammenstoß wurde der Mann leicht verletzt. Die Autofahrerin wird sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.
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