POL-TUT: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil vom 20. April 2015: Strafsache gegen Hans Georg Schuhmacher wegen Rechtsbeugung u.a.

20.04.2015 – 16:24

Landkreis Tuttlingen (ots) – In dem Verfahren gegen den Bürgermeister der Stadt Spaichingen hat die Staatsanwaltschaft Rottweil gegen den Beschluss des Landgerichts Rottweil vom 13.04.2015, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden war, sofortige Beschwerde eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hatte gegen den Bürgermeister der Stadt Spaichingen -nach Einstellung der weitergehenden Vorwürfe- Anklage an das Landgericht Rottweil wegen 3 Vergehen der Untreue, 3 Verbrechen der Rechtsbeugung sowie 1 Vergehen der verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen erhoben. Durch Beschluss des Landgerichts Rottweil vom 13.04.2015 hatte dieses die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Nach Prüfung der Gründe des ablehnenden Beschusses des Landgerichts hat die Staatsanwaltschaft Rottweil nunmehr sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Zu den komplexen Rechtsfragen, die sich in dem Verfahren stellen und zu denen teilweise bisher keine obergerichtlichen Entscheidungen ergangen sind, vertritt die Staatsanwaltschaft Rottweil eine vom Landgericht abweichende Rechtsauffassung. Nach Vorlage der Verfahrensakten wird eine Beschwerdebegründung erfolgen. Für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht Stuttgart zuständig.

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Quelle: news aktuell / dpa