20.04.2015 – 14:06
Darmstadt (ots) – Mindestens 135 Euro Bußgeld, ein Punkt im Verkehrszentralregister, Kosten für die Leistungsmessung, Haupt- und Nachuntersuchung sowie sicher auch viel Arbeit, kommen auf einen 22-jährigen Halter eines getunten Autos zu. Eine Streife des 1. Polizeireviers hatte den augenscheinlich technisch veränderten Wagen und dessen Fahrer Anfang April in der Schlossgartenstraße angehalten. Es ergab sich der Verdacht, dass durch eine nicht genehmigte Leistungssteigerung die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist. Eine inzwischen durchgeführte Leistungsmessung bestätigte die Annahme der Beamten und ergab letztlich eine Steigerung um mehr als 50 Prozent auf 338 PS. Der Halter muss jetzt eine „Rückrüstung“ vornehmen und hat vier Wochen Schonfrist, um diese nach erneuter Leistungsmessung dem TÜV nachzuweisen.
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