POL-HB: Nr.: 243 –Nächtliches Vollbad führt zur Explosion–

20.04.2015 – 12:21

Bremen (ots)

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Ort: 	Bremen-Neustadt, Buntentorsteinweg Zeit: 	19.04.2015, 00.15 Uhr 

Ein 39 Jahre alter Mann musste sich der Nacht zu Sonntag in der Neustadt wie ein Protagonist bei einer Was-passiert-dann-Maschine fühlen. Seine bei einem nächtlichen Vollbad angezündeten Teelichter führten zu einer niemals geahnten Kettenreaktion.

Der 39-Jährige hielt sich in der Wohnung seiner Freundin im Buntentorsteinweg auf und nahm ein mehrstündiges Bad. Um es gemütlicher zu machen, entzündete er mehrere Teelichter, die auf einem Holzregal neben Spraydosen und Parfümflaschen standen. Nach geraumer Zeit bemerkte der Mann, dass ein Deo Spray Feuer gefangen hatte. Er sprang aus der Badewanne und versuchte die Flammen mit einem Zahnputzbecher voller Wasser zu löschen. Dieser Vorgang löste eine exotherme Reaktion unter Beteiligung der anderen Spraydosen und Parfümflaschen aus. Es gab eine Explosion, die nicht nur etliche Gegenstände durch das Badezimmer fliegen ließ, sondern auch die Tür aus der Verankerung riss. Damit nicht genug: Durch die explosionsartige Umsetzung kam es zu erheblichen Beschädigungen der gesamten Wohnung. Die am Badezimmer angrenzende Küchenwand wurde um mehrere Zentimeter versetzt, Teile der Decke stürzten ein und die Gastherme wurde von der Wand verschoben. Eine Tür wurde komplett zerstört, große Teile der losen Inneneinrichtung in benachbarten Zimmern beschädigt. Erstaunlicherweise wurde der 39 Jahre alte Mann bei der Explosion nur leicht verletzt.

Wegen einer Einsturzgefahr evakuierten Feuerwehr und Polizei vorsorglich das zweistöckige Mehrparteienhaus. Der Buntentorsteinweg musste in beide Richtungen gesperrt werden. Ein hinzugezogener Statiker erklärte schließlich die betroffene Wohnung im zweiten Obergeschoss für unbewohnbar, das Haus jedoch für nicht einsturzgefährdet. Die anderen Mieter durften wieder in ihre Wohnungen zurück.

Die Kriminalpolizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung. Es entstand ein Sachschaden von über 20.000 Euro. Und übrigens: Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung und nicht in die Nähe von brennbaren Gegenständen.

ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235 

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Quelle: news aktuell / dpa