POL-KN: Bereich Bodenseekreis Seenotfall im Bodensee vor Friedrichshafen Weiterleitung einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Einsatz durch das Polizeipräsidium Konstanz

20.04.2015 – 08:14

Konstanz (ots) – Seenotfall im Bodensee vor Friedrichshafen

Göppingen – Friedrichshafen Bodensee, am Samstag, 18.04.2015, gegen 13:00 Uhr wurde im Mittelteil des Bodensees die Besatzung einer Bootstreife der Wasserschutzpolizeistation Friedrichshafen auf eine Jolle aufmerksam, welche sich offensichtlich in Schwierigkeiten befand. Zum Zeitpunkt der Sichtung wurde für den Westteil des Bodensees eine Starkwindwarnung mit Spitzenböen von bis zu 60 km/h herausgegeben. Beim Erkennen des schweren Polizeibootes gaben die Personen auf dem Boot Zeichen. Vor Ort konnten die Polizeibeamten feststellen, dass die Besatzungen zweier Jollen gemeinsame Segelmanöver trainiert hatten und eine Jolle durch eine plötzlich einfallende Böe zum Kentern gebracht wurde. Dabei ging die Besatzung über Bord und befand sich ca. 2-3 Minuten im nur 7°C kalten Wasser. Zumindest zwei der drei Verunglückten trugen eine Schwimmweste. Die Besatzung der zweiten Jolle erkannte die Situation sofort und nahm die drei an Bord. Die gekenterte Jolle sank, konnte aber durch eine Leine noch gesichert werden. Im Anschluss wurden die drei Verunglückten an Bord des Polizeibootes übernommen und sofort mit wärmenden Decken versorgt. Die gesunkene, aber durch ein Seil gesicherte Jolle konnte in langsamer Fahrt in Richtung Ufer geschleppt werden. Dort wurde sie an Mitglieder des Wassersportvereins Fischbach übergeben, die die Jolle an Land ziehen konnten. Die drei Verunglückten wärmten sich im Polizeiboot auf und wurden im Hafen der Bodensee-Schiffs-Betriebe einer hinzu gerufenen RTW-Besatzung übergeben. Eine Untersuchung im Klinikum war nicht erforderlich, offensichtlich kamen die drei Havaristen mit dem Schrecken davon.

Ohne das sofortige Eingreifen der zweiten Jolle und die schnelle Übernahme der Personen durch die Wasserschutzpolizei wären ernsthafte Gesundheitsschäden zu befürchten gewesen.

Die zuständigen Wasserschutzpolizeistationen für den Bodensee möchten aufgrund dieses, zum Glück glimpflich ausgegangenen Ereignisses nochmals in aller Deutlichkeit vor den Gefahren der aktuellen Wassertemperaturen warnen.

Es gilt folgende Faustformel: Ein Mensch, der sich in 7°C kaltem Wasser befindet, ist innerhalb von 7 Minuten in akuter Lebensgefahr. Bei 5°C kaltem Wasser ist er bereits innerhalb von 5 Minuten in Lebensgefahr, bei niedrigeren Temperaturen dementsprechend noch schneller. Nur eine geeignete Kleidung, wie z.B. Neopren- oder Trockenanzug in Verbindung mit geeignetem Rettungsmittel kann hier bei einem Unfall das Überleben sichern.

Für weitere sachkundige Informationen zu der im Notfall Leben rettenden Kleidung oder für das richtige Verhalten im Seenotrettungsfall können Sie sich an jede Wasserschutzpolizeistation am Bodensee wenden.

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Quelle: news aktuell / dpa