Ergebnis des Blitzmarathons am 16.04.2015 im Bereich Augsburg
Das Polizeipräsidium Schwaben Nord beteiligte sich auch in diesem Jahr aktiv am Verkehrssicherungsprogramms 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ und führte am 16.04.2015 im Zeitraum zwischen 06.00 Uhr und 24.00 Uhr den Blitzmarathon durch.
I. 24h (18h) Blitzmarathon – 16.04.2015 von 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
an 61 Kontroll-/Messstellen waren ca. 193 Polizeibeamtinnen und –beamte eingesetzt.
insgesamt wurden 15290 Fahrzeuge registriert, etwa 20 % mehr, als beim letztjährigen Blitzmarathon. Davon wurden 537 Fahrzeugführer beanstandet. Mit ca. 3,5 % war die Beanstandungsquote im Zusammenhang mit Geschwindigkeits-verstößen um 1 Prozentpunkt höher als im September 2014 beim 24h Blitzmarathon.
die eklatanteste Geschwindigkeitsüberschreitung wurde auf der Kreisstraße A12 im Bereich Biberbach OT Feigenhofen (Lkr. Augsburg) festgestellt. Dort sind 60 km/h erlaubt – der Fahrzeugführer war mit 117 km/h unterwegs. Auf ihn kommen 240,- Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot zu.
neben den Geschwindigkeitsmessungen wurden bei der Aktion zudem allgemeine Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden hierbei 168 Beanstandungen ausgesprochen, die zu 3 Strafanzeigen, 122 gebührenpflichtigen Verwarnungen und 43 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen geführt haben. Hauptsächlich waren dies das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, die Benutzung von Mobiltelefonen oder defekte Beleuchtungseinrichtungen an den Fahrzeugen. Zudem wurde im Stadtgebiet Augsburg an einer Messstelle an der Berliner Allee gegen 20.00 Uhr ein Kleinkraftradfahrer festgestellt, der unter Alkoholeinfluss (0,82 Promille) stand. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich außerdem heraus, dass der 43-jährige Lenker des Kleinkraftrades nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad war, dieses auch unbefugt gebrauchte und vom Amtsgericht Augsburg mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme durchgeführt und anschließend wurde der 43-jährige in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Bei einer weiteren Messstelle in der Hans-Böckler-Str. in Augsburg wurde ein Pkw, der mit einem 18-jährigen Fahrzeugführer und einem 19-jährigen Beifahrer besetzt war kontrolliert. Beim Fahrer konnten drogenspezifische Auffälligkeiten festgesellt werden und zudem konnten beim Fahrer und beim Beifahrer eine geringe Menge Marihuana aufgefunden werden. Der Fahrer muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss verantworten. Den Beifahrer erwartet ebenfalls eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.
II. gesamte Schwerpunktaktion – vom 16.04.-23.04.2015
Hier wird zu gegebenem Zeitpunkt nachberichtet
III. Zwischenfazit
die kontrollierten bzw. beanstandeten Fahrzeugführer wie auch unbeteiligte Dritte reagierten mehrheitlich positiv auf die verstärkten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und äußerten bei Gesprächen Verständnis für die polizeiliche Aktion.
insgesamt haben sich die Verkehrsteilnehmer auf die verstärkten Kontrollmaßnahmen eingestellt. Die Autofahrer haben sich spürbar moderater und rücksichtsvoller verhalten, als an „normalen“ Tagen und ihre Fahrgeschwindigkeit reduziert. Insofern war dies der erste Schritt zur Erreichung einer generellen Einstellungs- und Verhaltensänderung.