Syrischer Schleuser festgenommen

Syrischer Schleuser festgenommen

ANGER, LKR. BERCHTESGADENER LAND. Am frühen Montagnachmittag kontrollierten Beamte der Traunsteiner Schleierfahndung einen, in Deutschland zugelassenen Audi, in dem mehrere syrische Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt wurden. Die Flüchtlinge, sowie deren 45-jähirger, ebenfalls aus Syrien stammender Schleuser wurden vorläufig festgenommen. Inzwischen erging Haftbefehl. Die Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Traunstein.

Der, in Deutschland zugelassene Audi, Avant fiel einer Streife der Schleierfahndung Traunstein am 13.04.2015 gegen 14:30 Uhr auf der Autobahn A 8 Salzburg Richtung München unmittelbar nach dem Grenzübergang Walserberg auf. Das Fahrzeug wurde daraufhin an der Autobahnausfahrt Anger angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Am Steuer des Kombis wurde ein 45-jähriger, syrischer Staatsangehöriger festgestellt, der einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland und einen gültigen schwedischen Führerschein vorweisen konnte.

Im Fahrzeuginneren stellten die Beamten zunächst vier weitere Personen, ebenfalls mit syrischer Staatsangehörigkeit, fest. Die vier Männer im Alter zwischen 23 und 39 Jahren hatten keinerlei Ausweispapiere bei sich. Nicht schlecht staunten die Fahnder allerdings, als sie den Kofferraum des Avant öffneten. Dort war nämlich eine weitere Person geschleust worden. Ein 13-jähriger Junge aus Syrien versteckte sich wohlbehalten unter der Heckabdeckung.

Alle Personen wurden zunächst vorläufig festgenommen, zur Dienststelle der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein verbracht und später der Kriminalpolizei Traunstein zur weiteren Sachbearbeitung übergeben. Das Fachkommissariat Grenze übernahm die Ermittlungen wegen Verdachts des Einschleusens und der illegalen Einreise. Weitere Ermittlungen ergaben, dass gegen den 45-jährigen Schleuser noch drei Haftbefehle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht bestanden.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein stellte gegen den 45-jährigen Schleuser Haftantrag. Er wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.



Quelle: Bayerische Polizei